Vor einigen Tagen sind die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) unter der Dachorganisation Zürcher Fachhochschule (ZFH) vereinigt worden.
Mit dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz des Bundes (HFKG) entfällt die Anerkennung der Zürcher Fachhochschule (ZFH) durch den Bund. Neu werden die einzelnen Hochschulen eigenständig akkreditiert sein und die beitragsrechtliche Anerkennung des Bundes direkt erhalten. Die ZFH als Dachorganisation wird damit nicht mehr benötigt und soll deshalb aufgelöst werden.
Anpassungen am Gesetz
Die Auflösung der ZFH führt zu Anpassungen im kantonalen Fachhochschulgesetz. Die Änderungen betreffen die Organisation und Führung der Hochschulen. Die Verteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zwischen Fachhochschulrat und Hochschulleitungen werden angepasst. Der Fachhochschulrat als oberstes Organ des Fachhochschulbereichs besteht weiter.
Verschiedene weitere Regelungen, die mit dem HFKG auf Bundesebene entfallen sind, werden im Fachhochschulgesetz nachgeführt und verschiedene Präzisierungen und Bereinigungen vorgenommen. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Änderungen verabschiedet und an den Kantonsrat weitergeleitet. (pd.)