«Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes weisen eine unterschiedliche Geltungsdauer auf», schreibt der Bundesrat. So ist zum Beispiel die gesetzliche Grundlage für das Covidzertifikat (Artikel 6a) bis Ende 2022 in Kraft und vom heutigen Entscheid nicht betroffen. Doch die meisten Bestimmungen des Gesetzes laufen Ende 2021 aus. Mit ihrer Verlängerung um voraussichtlich ein Jahr möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die betroffenen Instrumente verfügt, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen.
«Ohne die gezielte Verlängerung der Geltungsdauer von einigen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes könnte sich die Handlungsfähigkeit des Bundesrates bei der Bewältigung der Pandemie im kommenden Jahr als erheblich eingeschränkt erweisen», heisst es in der Mitteilung weiter. (pd.)