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Stadt Zürich
31.12.2022

Verkehrseinschränkungen und Verbot privaten Feuerwerks

Ab 21 Uhr werden die Strassen rund um die Innenstadt und das untere Seebecken gesperrt (rote Balken).
Ab 21 Uhr werden die Strassen rund um die Innenstadt und das untere Seebecken gesperrt (rote Balken). Bild: Stadtpolizei Zürich
Während des «Silvesterzaubers 2022» gelten in der Innenstadt sowie im unteren Seebecken temporäre Verkehrsvorschriften. Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Festgelände ist verboten.

Die Durchführung des Zürcher Silvesterzaubers erfordert temporäre Verkehrseinschränkungen im Bereich rund um das untere Seebecken, der Zürcher Innenstadt, aber auch auf dem Zürichsee auf Stadtgebiet. Diese dauern von Samstag, 31. Dezember 2022, 3 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2023, etwa 12 Uhr.

Aus Sicherheitsgründen wird gemäss Verfügung des Sicherheitsdepartements das Abbrennen von privatem Feuerwerk in der Neujahrsnacht zwischen 18 Uhr und 6 Uhr verboten. Dies gilt insbesondere für das Festgelände, rund um das untere Seebecken, entlang der Limmat vom See bis zur Rathausbrücke und im Bereich des Sechseläutenplatzes.

Hinweistafeln rund um das Festgelände

Um auf die Feuerwerkverbotszone hinzuweisen, wurden an neuralgischen Punkten in der Stadt sowie im und um das Festgelände Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen.

Die Stadtpolizei und der Veranstalter werden am Anlass Kontrollen durchführen. Personen, die Feuerwerkskörper in der Verbotszone anzünden oder abfeuern, müssen mit einer Busse oder je nach Art des Vorfalls mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.

Details zu den Verkehrsvorschriften zu Land und zu Wasser sowie der Plan der Feuerwerkverbotszone können auf der Webseite der Stadtpolizei Zürich entnommen werden.

(pd./toh.)
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