Die Durchführung des Zürcher Silvesterzaubers erfordert temporäre Verkehrseinschränkungen im Bereich rund um das untere Seebecken, der Zürcher Innenstadt, aber auch auf dem Zürichsee auf Stadtgebiet. Diese dauern von Samstag, 31. Dezember 2022, 3 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2023, etwa 12 Uhr.
Aus Sicherheitsgründen wird gemäss Verfügung des Sicherheitsdepartements das Abbrennen von privatem Feuerwerk in der Neujahrsnacht zwischen 18 Uhr und 6 Uhr verboten. Dies gilt insbesondere für das Festgelände, rund um das untere Seebecken, entlang der Limmat vom See bis zur Rathausbrücke und im Bereich des Sechseläutenplatzes.
Hinweistafeln rund um das Festgelände
Um auf die Feuerwerkverbotszone hinzuweisen, wurden an neuralgischen Punkten in der Stadt sowie im und um das Festgelände Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen.
Die Stadtpolizei und der Veranstalter werden am Anlass Kontrollen durchführen. Personen, die Feuerwerkskörper in der Verbotszone anzünden oder abfeuern, müssen mit einer Busse oder je nach Art des Vorfalls mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.