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Gesundheit
18.10.2023
20.10.2023 09:05 Uhr

Krankenkasse: Wer weniger zahlen will, muss umziehen

Mehr Arztbesuche, mehr ambulante Spitalleistungen, mehr und teurere Medikamente führen zu immer höheren Gesundheitskosten.
Mehr Arztbesuche, mehr ambulante Spitalleistungen, mehr und teurere Medikamente führen zu immer höheren Gesundheitskosten. Bild: Lisa Maire
Wer in der Stadt Zürich wohnt, zahlt im Kanton die höchsten Krankenkassenprämien. Doch auch die Bevölkerung in Kloten, Küsnacht, Opfikon und Wallisellen muss tiefer in die Tasche greifen als in vielen anderen Zürcher Gemeinden.

Pascal Turin

Die Gesundheitskosten steigen weiter. Eine vierköpfige Familie zahlt schnell mal mehr als 1000 Franken im Monat für die Krankenkasse. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kürzlich mitteilte, hätten mehr Arztbesuche, mehr ambulante Spitalleistungen sowie mehr und teurere Medikamente zu den hohen Kosten geführt. Die Bevölkerung muss darum 2024 noch tiefer in die Tasche greifen.

Immerhin: Schweizweit steigen die Krankenkassenprämien im Schnitt um 8,7 Prozent, im Kanton Zürich sind es nur 8,3 Prozent. Gemäss einem Artikel in der «Zürichsee-Zeitung» ist das allerdings ein kleiner Trost, «denn auch das bedeutet umgerechnet einen Anstieg der mittleren Monatsprämie um 26.80 Franken auf 350.40 Franken».

Wohnort ist entscheidend

Wie viel jeder Einzelne für Grundversicherung bezahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren hab. Dazu zählen die Höhe der Franchise und das Versicherungsmodell, zum Beispiel Hausarzt-Modell. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Krankenkasse, weshalb sich ein Prämienvergleich lohnt (siehe Kasten).

Keinen Einfluss hat man hingegen auf die Prämienregion, in der die eigene Wohngemeinde eingeteilt ist. 2004 hat der Bund die Prämienregionen für alle Versicherer verbindlich festgelegt. Seither hat sich im Wesentlichen nicht viel an der Einteilung geändert. In grösseren Kantonen gibt es zwei oder drei Prämienregionen, weil sich die Gesundheitskosten innerhalb des Kantons teilweise stark unterschieden. Das Eidgenössische Departement des Innern bestimmt die maximal zulässigen Prämienunterschiede zwischen den Regionen.

Je ländlicher, desto günstiger

Auch der Kanton Zürich wurde in drei Prämienregionen eingeteilt. Die Stadt Zürich ist als einzige Gemeinde in der Prämienregion 1 und zahlt kantonsweit die höchsten Prämien. Winterthur, notabene die sechstgrösste Stadt der Schweiz, ist hingegen nur in der Prämienregion 2. Dort eingeteilt sind auch Kloten, Opfikon, Wallisellen oder Küsnacht. Viele andere, eher ländliche Gemeinden, zum Beispiel Oberembrach oder Hinwil, sind in der günstigsten Prämienregion 3 zu finden. Will heissen: Bei der Höhe der Krankenkassenprämien gibt es teilweise deutliche Unterschiede zwischen Nachbargemeinden.

Es stellt sich darum die Frage, ob diese Einteilung in drei Prämienregionen überhaupt noch zeitgemäss ist, wenn beispielsweise Menschen in Winterthur ­weniger bezahlen müssen als Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Zürich. «2016 hat das BAG mehrere Varianten geprüft und vorgeschlagen, die Festlegung der Prämienregionen neu auf Basis von Bezirken statt wie bisher von Gemeinden vorzunehmen», so BAG-Sprecher Andrea Arcidiacono auf Anfrage dieser Zeitung. Als Reaktion darauf seien verschiedene Vorstösse eingereicht worden, die darauf abzielten, die aktuelle Festlegung der Prämienregionen auf Basis der Gemeinden zu belassen.

Kurz zusammengefasst: Die vorgeschlagene Neueinteilung fand keine Mehrheit in Bundesbern. Das Parlament will, dass die aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten wird. Gemeinden aus der Prämienregion 2 müssen ­darum auch nicht fürchten, in naher Zukunft in die noch teurere Prämienregion 1 eingeteilt zu werden. Günstiger wird es dadurch umgekehrt natürlich auch nicht.

So funktioniert der Krankenkassenwechsel

Es lohnt sich, Prämien zu vergleichen und allenfalls die Krankenkasse zu wechseln. In der Grundversicherung darf eine Krankenkasse niemanden ablehnen – unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Bei der Zusatz­versicherung entscheidet hingegen die Krankenkasse von Fall zu Fall.

Grundsätzlich gilt bei der Grundversicherung, dass man sie jedes Jahr wechseln kann. Kündigungstermin ist der 30. November. Bei der Zusatzversicherung hängt der Kündigungstermin vom Vertrag ab. Aber Achtung: Es gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum, an dem die Krankenkasse das Kündigungsschreiben erhalten hat. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt auf seiner Website Priminfo, die Kündigung der Grundversicherung spätestens bis 15. November eingeschrieben an die Krankenkasse zu schicken. Priminfo bietet einen Prämienrechner, mit dem sich die Prämien der Krankenkassen vergleichen lassen. Ausserdem kann man Musterbriefe für das Kündigungsschreiben herunterladen.

Weitere Infos: www.priminfo.admin.ch (pat.)

Pascal Turin/Zürich24