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Züriberg
06.03.2024
07.03.2024 11:27 Uhr

Sicherheitsbedenken: Bauleitung verbietet Jazz-Konzert

Heute wäre die Basler Band Amoa und Sandro im Seefeld aufgetreten. Sehr kurzfristig hat die Bauleitung das Konzert wegen Bauarbeiten verboten.
Heute wäre die Basler Band Amoa und Sandro im Seefeld aufgetreten. Sehr kurzfristig hat die Bauleitung das Konzert wegen Bauarbeiten verboten. Bild: zvg.
Am Mittwoch um 13.30 Uhr bekam das Konzertlokal «Lebewohlfabrik» im Seefeld eine E-Mail von der Bauleitung der Bauarbeiten vor ihrem Lokal. «Wegen unvorhergesehenen Umständen der Strassenarbeiten» müsse das geplante Konzert von heute Mittwochabend abgesagt werden. Nun ist man konsterniert und fordert Schadenersatz. Später schiebt die Stadt nach, die Sicherheit sei gefährdet gewesen.

Jessica Cadau ist aufgebracht. Erst seit kurzem ist sie die neue Leiterin der Lebewohlfabrik im Seefeld. Das Jazzlokal ist bestens verankert im Quartier und bietet viele Konzerte an. So findet heute Mittwochabend das Konzert eines Jazz-Duos aus Basel. Doch nun ist alles anders. 

Denn um 13.30 Uhr erfolgte per Mail die Meldung von der Bauleitung der Tiefbauarbeiten vor dem Konzertlokal, dass das geplante Konzert wegen Bauarbeiten nicht stattfinde könne, so Cadau zu Zürich24. Entsprechend informierte sie das Publikum per Newsletter. Dabei war die Band schon auf dem Weg nach Zürich.

Schäden am Haus

Gemäss Cadau will die Bauleitung, respektive die Stadt erst morgen Donnerstag um 11 Uhr informieren. Vorher war nichts in Erfahrung zu bringen. Auch eine Anfrage bei der Stadt brachte zuerst keine Klärung. Die Medienstelle wusste von nichts. Immerhin. Kurze Zeit später löste Mediensprecherin Sabina Mächler vom Tiefbauamt das Geheimnis: «Weil die Betriebssicherheit nicht garantiert werden kann, bat die Bauleitung am Mittag darum, die heutige Veranstaltung abzusagen. Man war schon seit längerer Zeit im Gespräch mit der Lebewohlfabrik, weil es Schäden und eine Senkung um 2 Millimeter gab. Wie es nun weitergeht, wird am Donnerstag um 11 Uhr besprochen. Möglich ist die längere Schliessung des Betriebs oder die sofortige Wiedereröffnung. Das Ganze ist unschön, auch die kurzfristige Information, das tut uns leid. Finanziell wird das ein Fall für die Bauherrenhaftpflichtversicherung.»

Für Cadau ist klar, dass die Baufirma, respektive die Stadt als Auftraggeberin für den entstandenen Schaden aufkommen müsse. Es gehe um die Eintritte, die Gagen und die Einnahmen von der Bar, so Cadau. 

 

Lorenz Steinmann/Zürich 24