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Zürich Nord
20.04.2024

Streit um Parkplätze auf Werdinseli

In diesem Haus hat die Zürcher Freizeit-Bühne ihre Proberäume. Doch Parkieren ist offiziell nicht mehr möglich.
In diesem Haus hat die Zürcher Freizeit-Bühne ihre Proberäume. Doch Parkieren ist offiziell nicht mehr möglich. Bild: ch/Zürich24
Rundum werden Parkplätze aufgehoben. Doch auf der Werdinsel hat die Stadt Zürich über Nacht fünf neue Parkplätze geschaffen – jedoch nur für interne Zwecke. Der Verein Zürcher Freizeit-Bühne darf dort nach rund dreissig Jahren an Probeabenden die Autos nicht mehr kurzzeitig abstellen.

In der Stadt Zürich schlagen die Wogen hoch, wenn es um den Autoverkehr und um Parkplätze geht. Das musste auch die Zürcher Freizeit-Bühne hautnah erfahren. Die Theatergruppe logiert seit rund dreissig Jahren auf der Werdinsel. Hier – an der Postadresse Werdinsel 4 – werden nicht nur Kulissen und Materialien für die Technik gelagert, sondern auch regelmässig Proben für aktuelle Stücke durchgeführt.

Die Mitglieder des Vereins Zürcher Freizeit-Bühne reisen zu diesem Zweck aus dem ganzen Kanton an. Da es schwierig beziehungsweise praktisch unmöglich ist, an den Probeabenden in der blauen Zone einen Parkplatz zu finden, wurden zwei bis drei Fahrzeuge jeweils vor dem Gebäude auf dem Kiesplatz abgestellt, der sich vor dem Probelokal befindet.

Doch nun wurden genau dort praktisch über Nacht fünf neue Parkplätze geschaffen. Heinz Jenni von der Zürcher Freizeit-Bühne erklärt: «Wir hatten Schlüssel, mit denen wir die Abschrankung öffnen konnten und damit Zugang zu den Parkmöglichkeiten vor dem Haus bekamen. Wir nutzten diese aber vor ­allem dann, wenn wir Transporte von Kulissen oder technischen Geräten durchführen mussten.» Inzwischen wurden die fünf Schlüssel allerdings durch lediglich zwei Badges ersetzt. Das stösst beim Theaterverein nun auf grosses Unverständnis.

Fünf neue Parkplätze

Heinz Jenni, Regisseur und Ehren­präsident der Zürcher Freizeit-Bühne, betont: «Wenn wir unsere Autos an den Probeabenden nicht mehr vor dem Gebäude abstellen dürfen, haben wir ein Problem. Schauspielende, die von auswärts kommen, müssen mit dem ÖV bis zu einer Stunde Fahrt pro Weg in Kauf nehmen. Wir befürchten, dass diese dann abspringen und den Verein verlassen. Das wäre eine Katastrophe.» Dazu komme, dass es für Auswärtige schwierig werden könnte, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln spätabends nach Hause zu kommen.

Das Theater am Neumarkt

Die Zürcher Freizeit-Bühne hat offenbar versucht, mit dem Theater am Neumarkt eine Vereinbarung für das kurzzeitige Abstellen der Autos zu treffen. Leider konnte oder wollte dort niemand Stellung nehmen, trotz Nachhaken. Um Konflikte zu vermeiden, hat der Theaterverein das Problem nun vorübergehend eigenständig und unkonventionell gelöst. An den Probeabenden werden die ­Autos auf den beschrifteten Parkplätzen abgestellt. Allerdings mit einem Hinweis an den Frontscheiben auf die Zürcher Freizeit-Bühne, damit, falls die Parkplätze vom Neumarkt benötigt werden, ersichtlich ist, wem die Autos gehören und diese weggestellt werden können.

«Wenn wir unsere Autos an den Probeabenden nicht mehr vor dem Gebäude abstellen dürfen, haben wir ein Problem.»
Heinz Jenni, Zürcher Freizeit-Bühne

Zonenwidrig, aber doch möglich

Diese Zeitung hat mit den Verantwortlichen der Stadt Zürich Kontakt aufgenommen. Die angefragte und für Parkplätze doch eigentlich zuständige Dienstabteilung Verkehr innerhalb des Sicherheitsdepartements verwies auf Grün Stadt Zürich, das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement gehört. Dort entschied man, dass die Kulturabteilung des Präsidialdepartements zuständig sei. Diese verweist auf das im Jahr 2017 von Grün Stadt Zürich verabschiedete Nutzungskonzept für die Werdinsel. Darin wird der motorisierte Verkehr auf ein Minimum beschränkt. Da die offene Kiesfläche sich mehrheitlich in der Freihaltezone befindet, auf der grundsätzlich keine Parkplätze zugelassen werden, seien diese «im Prinzip zonenwidrig». Die Kulturabteilung erklärt in ihren Ausführungen aber, dass sich die betroffenen Liegenschaften in der Zone für öffentliche Bauten befänden. Und deshalb Parkplätze angeordnet und bewilligt werden könnten. Aus diesem Grund hätten die Parkplätze trotzdem erstellt werden dürfen. Begründung: Damit der Betrieb im Neumarkt reibungslos durchgeführt werden könne, müssten Parkplätze vorhanden sein.

Es gilt nur fürs staatliche Ensemble

Allerdings trifft das Gleiche auch für die Zürcher Freizeit-Bühne zu, befasst sich der Theaterverein in den gemieteten Lokalitäten doch mit derselben Nutzung wie das Pendant vom Neumarkt. Das überrascht. Da drängt sich die Frage auf, weshalb die Nutzung der neuen Parkplätze nur dem Theater am Neumarkt zugutekommt, dessen Subventionsgeber gemäss Website «Stadt Zürich Kultur» heisst und indirekt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind. Übrigens: Die fünf Parkplätze sind am Abend selten alle besetzt. Man könnte somit durchaus ­einen für andere Mieter wie die Freizeit-Bühne beschriften und reservieren.

Nutzungskonzept für den Papierkorb?

Im 2017 von Grün Stadt Zürich verabschiedeten Nutzungskonzept für die Werdinsel wird der motorisierte Verkehr auf ein Minimum beschränkt. Die nun gebauten Parkplätze (Foto siehe oben rechts) befinden sich mehrheitlich in der Freihaltezone. Hier sind keine Parkplätze zugelassen. Die städtische Kulturabteilung erklärt aber, dass trotzdem Parkplätze angeordnet und bewilligt werden können. Grund: Damit der Betrieb im Neumarkt reibungslos durchgeführt werden könne, müssten Parkplätze vorhanden sein. Offen bleibt, warum es bisher auch ging und die fünf zusätzlichen Parkplätze fürs Theater am Neumarkt und fürs Sportamt bestimmt sind, nicht aber für die Zürcher Freizeit-Bühne. Ein Fall für den «Gaat’s no?»-Preis?

Béatrice Christen/Zürich24