Heike Bischoff-Ferrari, Professorin für Geriatrie und Altersforschung an der Universität Zürich, verwies darauf, dass sechs Komponenten das Wohlbefinden im Alter prägten: Vitalität sowie Ernährung, Sehkraft, Hörkraft, Kognition, mentale Gesundheit und Mobilität. Veränderungen rechtzeitig zu erkennen, zahle sich aus. Eine gesunde, aktive Lebensweise wirke sich positiv aus.
Beziehungen bereichern Alter
Der Physiker und Philosoph Ludwig Hasler erklärte, wie Beziehungen das Alter bereichern. Der Mensch lebe vom Zustand seiner Seele. Was aber nütze die Gesundheit, wenn man schlecht gelaunt sei. Auch Hasler verwies darauf, dass Einsamkeit schade. Deshalb sollten sich die Seniorinnen und Senioren nützlich machen – auch im Dienste anderer.
Depressionen im Alter
Daniel Hell, emeritierter Professor für Klinische Psychiatrie, widmete sich der Thematik der Depressionen im Alter. Depressionen seien als Störung des mentalen Gleichgewichtes zu bezeichnen. Statistisch gesehen nähmen die Depressionen ab 65 Jahren ab. Das habe mit einer versteckten Depressivität beim älteren Menschen zu tun. Die vier häufigsten Wege in die Depression, so Hell, seien körperliche Erkrankung, Verlustsituationen, Erschöpfung und Demütigung.
Heime mit Hotelstandards
Im Interview mit ZSS-Vorstandsmitglied René Hoppeler verwies Ryan Tandjung, Chief Medical Officer der Tertianum-Gruppe, darauf, dass die neuen Heime nicht mehr Institutscharakter aufwiesen. Vielmehr würden heute Hotelstandards angeboten. Ein Teil der Eintritte seien nur übergangsmässig. Das seien Menschen, die aus dem Spital entlassen würden und nach der körperlichen Rehabilitation wieder in ihr Heim zurückkehrten. Vor dem Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim solle man sich beraten zu lassen.
Grusswort vom Regierungsrat
Regierungsrat Mario Fehr (parteilos) erwähnte, der Kanton habe in den letzten Jahren einiges für das Wohlergehen der älteren Bevölkerung getan. Zum Beispiel errichtete er eine Fachstelle für Seniorenschutz und die neue Verordnung für Zusatzleistungen für Ergänzungsleistungsbezüger trete am 1. Januar 2025 in Kraft.