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Kanton Zürich
07.12.2024
08.12.2024 00:11 Uhr

Gericht verurteilt Online-Stalker

Zwei Männer mussten sich in Pfäffikon ZH vor Gericht verantworten, weil sie die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin im Internet diffamierten. (Symbolbild)
Zwei Männer mussten sich in Pfäffikon ZH vor Gericht verantworten, weil sie die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin im Internet diffamierten. (Symbolbild) Bild: Lisa Maire
Das Bezirksgericht Pfäffikon hat zwei Online-Stalker der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt. Sie erhielten bedingte Geldstrafen.

Das Bezirksgericht Pfäffikon hat beide Beschuldigte der Pornografie schuldig gesprochen. Dies geht aus den schriftlichen Urteilen hervor, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegen. Mit den Urteilen folgte das Bezirksgericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwältin.

Vor Gericht standen Mitte November ein 49-jähriger Fusspfleger und ein 79-jähriger Rentner. Die beiden Schweizer hatten unter anderem Spiess-Hegglins Gesicht auf Porno-Bilder montiert und diese auf einer eigens dafür erstellten Website veröffentlicht.

Der 49-jährige Beschuldigte erhielt vom Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken, der 79-jährige Beschuldigte eine ebenfalls bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 60 Franken.

Die beiden Beschuldigten bestritten an der Verhandlung Mitte November die Vorwürfe. Das Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

Keystone-SDA
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