In Zürich mag man es diskret, wenn es um Geld und Besitz geht. Neuerdings können sich auch Grundeigentümer davor schützen, dass jeder Neugierige ihre Identität ohne weiteres erfährt.
Kurze Phase der Transparenz
Damit geht im Kanton Zürich eine kurze Phase Transparenz zu Ende. Im Herbst 2023 war hier – mit einem ordentlichem Rückstand auf diverse andere Kantone – die Online-Grundbuchabfrage eingeführt worden. Ab dann musste man im Geoinformationssystem (GIS) bloss noch auf die Karte klicken, um zu erfahren, wem ein bestimmtes Grundstück gehört.
Unverständnis hier wie dort
Nun folgt die Relativierung, wie aus einer Medienmitteilung vom Donnerstag hervorgeht. Seit Dezember kann jeder ohne Angabe von Gründen auf der Website der Grundbuchämter die Sperrung seiner Daten in der Online-Abfrage veranlassen.
Diese bleiben zwar öffentlich einsehbar, wie es das Gesetz vorschreibt, sie müssen aber wieder wie früher persönlich beim zuständigen Grundbuchamt verlangt werden. Getroffen hat diesen Entscheid das Zürcher Obergericht, das nicht näher ausführen will, wie dieser zustande kam. Obwohl es sich dabei um ein Politikum handelt, das links wie rechts Irritation auslöst.