Die Frau, Betreiberin eines künstlich angelegten Schwimmteichs, wollte ihr Wasser sauber halten. Im Bau- und Hobbymarkt stiess sie auf das Reinigungsmittel «Planet Pool», das für Swimmingpools geeignet ist, jedoch keinesfalls für naturnahe Teiche. Monatlich dosierte sie ein halbes Kilo des Chlormittels in ihr 8000-Liter-Becken. Doch anstatt das Wasser von Algen zu befreien, schuf sie eine chemische Falle.
Fische verendeten qualvoll
Als sie im Sommer den Teich entleerte, nahm das Unglück seinen Lauf. Das Wasser gelangte über den Abwasserschacht in den Scheidbach und weiter in den Mühlebach. Dort stieg der Chlorgehalt auf das 75-fache eines normalen Schwimmbades. In einem 1250 Meter langen Bachabschnitt kam es zum Massensterben und 69 Fische verendeten qualvoll.
Die Justiz greift durch
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland machte kurzen Prozess. In einem Strafbefehl wurde die Frau wegen fahrlässigem Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, fahrlässiger Tierquälerei sowie Verstosses gegen das Chemikaliengesetz verurteilt.
Das Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Zudem muss sie die Verfahrenskosten in Höhe von 1700 Franken tragen.
Die Behörde urteilte, dass sie als langjährige Teichbesitzerin über die Gefahren von Chlor in einem natürlichen Gewässer hätte Bescheid wissen müssen.