Zu Rekursen berechtigt sind gemäss Verwaltungsgerichtsurteil vom Dienstag Anwohnerinnen und Anwohner, die bis etwa 100 Meter von einem Grundstück entfernt leben. Hier sei dies nicht der Fall.
Platz für 320 Personen
Die vier Rekurrenten seien also gar nicht legitimiert, eine Einsprache gegen die Baubewilligung zu machen. Der Entscheid ist rechtskräftig. In der geplanten Container-Wohnsiedlung soll es Platz für bis zu 320 Personen geben.