Für Lernfahrende und Begleitpersonen gelte ein Alkoholverbot, schrieb die Stadtpolizei am Mittwoch in einer Mitteilung. Bei der Begleitperson sei jedoch ein Alkoholwert von mehr als 0,8 Promille gemessen worden, erklärte eine Sprecherin der Stadtpolizei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Quasi alleine unterwegs
Für die Lernfahrerin ergebe sich draus die rechtliche Situation, als wäre sie ohne Begleitperson gefahren. Sie wird deshalb, wie auch die Person auf dem Beifahrersitz, zur Anzeige gebracht.