Der Schulleiter habe ja eine E-Mail geschrieben, dass beim Kleinflugzeug "Jodel D117" die Tankanzeige defekt sei, so das Gericht.
"Die Information, dass die Tankanzeige nicht funktioniert, haben Sie kommuniziert und dabei über ein mögliches Risiko informiert", sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung zum Beschuldigten. Dazu habe es eine Checkliste gegeben, die über das Verhalten im Notfall informiert habe. "Wir erkennen deshalb keine Pflichtverletzung."
Im November 2019, mehrere Monate, nachdem die Tankanzeige ausfiel, gerieten ein damals 39-jähriger Fluglehrer und sein 31-jähriger Schüler genau in eine solche Notsituation. Sie mussten in einer Wiese bei Gossau notlanden.
Eine Strafe erhielt der 63-jährige Flugschulleiter dennoch, allerdings wegen versuchter Nötigung, übler Nachrede und mehrfacher Beschimpfung. Er hatte den Fluglehrer, der notlanden musste, unter anderem als "Psycho" bezeichnet und mit E-Mails verhindert, dass ihn andere Flugschulen anstellten.
Dafür erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 150 Franken, sowie eine Busse von 800 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.