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Stadt Zürich
12.03.2025
12.03.2025 06:59 Uhr

Hardturm: Asyllager definitiv

Hier entsteht bald eine Asylunterkunft: das Hardturm-Areal in Zürich-West.
Hier entsteht bald eine Asylunterkunft: das Hardturm-Areal in Zürich-West. Bild: Lisa Maire
Eigentlich solllte auf dem Hardturm schon lange wieder Fussball gespielt werden. Doch Einsprachen blockieren das Stadion. In anderer Angelegenheit macht die Justiz vorwärts.

Die Stadt Zürich kann auf der Hardturmbrache eine temporäre Asylunterkunft für bis zu 320 Personen bauen. Das Verwaltungsgericht hat die Rekurse von Anwohnerinnen und Anwohnern abgelehnt, wie aus einem jüngst publizierten Urteil hervorgeht. Die Unterkunft für 17 Millionen Franken war als Reaktion auf die stark ansteigenden Flüchtlingszahlen im Herbst 2022 geplant worden.

Gewisse Anwohner wundern sich

Dabei sollte hier schon lange ein neues Fussballstadion entstehen. Dessen Bau ist aber wegen laufender Rechtsverfahren blockiert. Gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» sagte ein Anwohner: «Das Volk hat Ja zu einem Stadion und zugehörigen Wohnungen gesagt. Wenn stattdessen ein Containerdorf für Asylsuchende gebaut wird, entspricht dies nicht dem Willen der Bevölkerung.»

Das Verwaltungsgericht hat nun aber alle vier Beschwerden gegen die geplante Asylunterkunft abgewiesen. Der Grund: Die rekurrierenden Anwohner leben zu weit weg. Ein Rekurs wäre nur innerhalb eines Umkreises von bis zu etwa hundert Metern um ein «streitbetroffenes Grundstück» legitim, schreibt das Verwaltungsgericht im Urteil.

Keine Belastung für die Schule

In seiner Begründung schreibt das Gericht, dass Insbesondere nicht ersichtlich sei, inwiefern das Bauprojekt zu einer Belastung der mehr als 700 Meter entfernten Schule führen oder den Schulweg der Kinder «in diesem urbanen Umfeld» beeinträchtigen sollte.

Das Urteil ist rechtskräftig, das heisst, die Anwohnerinnen und Anwohner haben den Entscheid des Gerichts akzeptiert.

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