Gemäss dem Strafbefehl, gegen den die Beschuldigte Einsprache erhoben hat, war die damals 20-jährige Studentin an der Aktion vom 12. Mai 2022 beteiligt, bei der Aktivisten von «Klimastreik Schweiz» die Zufahrt zum Tanklager in Rümlang blockierten.
Die Zufahrt mit Bambus versperrt
Dazu stellten die Aktivisten unter anderem Gerüste aus Bambusrohren auf und versperrten die Zufahrt mit Seilen und Transparenten. Während vier Aktivisten auf die Gerüste kletterten, um zu verhindern, dass diese einfach weggeräumt werden konnten, bildeten andere Teilnehmer die «Bodencrew» - darunter auch die Beschuldigte.
Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt
Das Gericht sah den Tatbestand der Nötigung nun aber als nicht erfüllt an, wie die zuständige Einzelrichterin bei der Urteilseröffnung am Freitagnachmittag sagte. Die Beweise würden für eine Verurteilung nicht ausreichen.
Zufahrt immer gewährleistet
In der Medienmitteilung, welche die Kantonspolizei Zürich nach dem Vorfall verschickte, hiess es sogar, dass die Zufahrt zur Tankanlage während der gesamten Dauer der Aktion gewährleistet gewesen sei.
Entschädigung für kurze Haft
Die 23-jährige Schweizerin erhält eine Entschädigung von 100 Franken für die vorübergehende Festnahme am Tag der Aktion. Ihr Verteidiger wird für seine Arbeit mit 10’000 Franken aus der Gerichtskasse entschädigt.