Ein 39-jähriger Mann hat sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach für seinen Ticketbetrug am Flughafen Zürich entschuldigt. Der Beschuldigte gab zu, durch den Verkauf gefälschter Flugtickets versucht zu haben, frühere Kunden zu entschädigen. Trotz seiner Reuevorträge glauben viele der betrogenen Personen ihm nicht und werfen ihm vor, seine Entschuldigung lediglich als Schauspiel zu nutzen.
Betrug durch finanzielle Not
Der Mann wurde wegen Betrugs angeklagt, nachdem er in grossem Stil Tickets für nicht existierende Flüge verkauft hatte. In seiner Verteidigung erklärte er, dass er aufgrund von unerwartet gestrichenen Charterflügen in einen Teufelskreis geraten sei. Um seinen Kunden das bereits bezahlte Geld zurückerstatten zu können, habe er begonnen, weiterhin Tickets zu verkaufen, was ihm ein regelmässiges Einkommen von rund 10.000 Franken im Monat verschaffte.
Unterschiedliche Forderungen
Seine Verteidigerin forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und betonte, dass der Mann sich in einer schwierigen Lage befand und nicht vorsätzlich gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine längere Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Franken. Die Staatsanwältin hob hervor, dass der Beschuldigte zwar kooperierte, aber das Ausmass des Betrugs nicht zu entschuldigen sei.
Opfer kritisieren Verhalten
An der Verhandlung nahmen auch vier von mehr als 50 Geschädigten teil, die der Darstellung des Angeklagten jedoch wenig Glauben schenkten. Sie kritisierten den 39-Jährigen, dass er zu Hause bei ihnen erschienen sei, um Tickets zu verkaufen, und bezeichneten seine Entschuldigung als unaufrichtig. Viele der Opfer, darunter auch die Privatklägerin, wiesen darauf hin, dass sie über Freunde und Familie von den vermeintlich günstigen Angeboten des Angeklagten erfahren hatten und so in die Falle tappten.
Im Schlusswort des Verfahrens betonte der Beschuldigte, dass ihm das Ganze sehr leid tue und dass er alles tun wolle, um das Geld zurückzuzahlen. Er erklärte, dass ihn der Vorfall auch gesundheitlich stark belastet habe.
Das Urteil des Gerichts wird an einem späteren Termin mündlich verkündet.
(Quelle: Keystone-SDA)