Die Einfahrt in die Dreiwiesenstrasse in Richtung Zürichbergstrasse und Zoo ist ab Donnerstag, 27. März 2025, bei Einbahnverkehr nur Fahrzeugen mit einer Zufahrtsbewilligung erlaubt, ausgenommen sind Velos und Motorfahrräder.
«Verkehrskonzept Zoo»
Die verkehrliche Massnahme ist Teil des im Jahr 2022 vom Stadtrat beschlossenen «Verkehrskonzepts Zoo». Ziel des Konzepts ist es, die Quartierbevölkerung in der Umgebung des Zoos vor übermässigem Autoverkehr zu schützen sowie den öffentlichen Verkehr zu stärken. Mit der Zufahrtsberechtigung sollen Umwege für die Berechtigten verhindert werden.
Die Verkehrsvorschrift wurde am 26. Juni 2024 publiziert und ist rechtskräftig: amtliche Mitteilung vom 26. Juni 2024
Berechtigt zum Bezug einer Bewilligung
Zur Zufahrtsberechtigung sind folgende Personengruppen berechtigt: Anwohnende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich, Beschäftigte und Gewerbetreibende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in diesem Gebiet. Ebenso umfasst die Berechtigung Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen, Pächterinnen und Pächter von Familiengärten sowie die Betreiberin oder den Betreiber des Shuttle-Service für Zoobesuchende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich.