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Stadt Zürich
20.03.2025
21.03.2025 06:46 Uhr

Zufahrtsbewilligung Dreiwiesenstrasse

Bild: Stadt Zürich
Ende März wird der Einbahnverkehr in der Dreiwiesenstrasse für Berechtigte mit Zufahrtsbewilligung in der Gegenrichtung geöffnet.

Die Einfahrt in die Dreiwiesenstrasse in Richtung Zürichbergstrasse und Zoo ist ab Donnerstag, 27. März 2025, bei Einbahnverkehr nur Fahrzeugen mit einer Zufahrtsbewilligung erlaubt, ausgenommen sind Velos und Motorfahrräder.

«Verkehrskonzept Zoo»

Die verkehrliche Massnahme ist Teil des im Jahr 2022 vom Stadtrat beschlossenen «Verkehrskonzepts Zoo». Ziel des Konzepts ist es, die Quartierbevölkerung in der Umgebung des Zoos vor übermässigem Autoverkehr zu schützen sowie den öffentlichen Verkehr zu stärken. Mit der Zufahrtsberechtigung sollen Umwege für die Berechtigten verhindert werden.

Die Verkehrsvorschrift wurde am 26. Juni 2024 publiziert und ist rechtskräftig: amtliche Mitteilung vom 26. Juni 2024

Berechtigt zum Bezug einer Bewilligung 

Zur Zufahrtsberechtigung sind folgende Personengruppen berechtigt: Anwohnende  im Postleitzahlkreis 8044 Zürich, Beschäftigte und Gewerbetreibende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in diesem Gebiet. Ebenso umfasst die Berechtigung Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen, Pächterinnen und Pächter von Familiengärten sowie die Betreiberin oder den Betreiber des Shuttle-Service für Zoobesuchende  im Postleitzahlkreis 8044 Zürich.

Die Zufahrtsbewilligung für 30 Franken pro Kalenderjahr kann online über stadt-zuerich.ch/verkehrskonzept-zoo bestellt oder vor Ort bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr bezogen werden.

Stadt Zürich/ Zürich24