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Kanton Zürich
21.03.2025
22.03.2025 06:32 Uhr

Obligatorisch: Kurs für alle Hundehalter

Hundehalter müssen unabhängig von der Rasse einen Hundekurs absolvieren
Hundehalter müssen unabhängig von der Rasse einen Hundekurs absolvieren Bild: Unsplash: Eric Robinson
Das revidierte Hundegesetz im Kanton Zürich tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. Es umfasst einheitliche Ausbildungspflicht und mehr Sicherheit im Umgang mit Hunden.

Im Kanton Zürich tritt am 1. Juni 2025 das revidierte Hundegesetz samt angepasster Verordnung in Kraft. Mit den Neuerungen will der Kanton die Sicherheit im öffentlichen Raum stärken, die Qualität der Hundeausbildung erhöhen und ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund im urbanen Raum fördern.

Theoriekurs für Neuhalter

Neu müssen Personen, die erstmals oder seit über zehn Jahren wieder einen Hund halten, einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren. Der Kurs vermittelt Grundwissen zu Pflichten, artgerechter Haltung und Verantwortung und schliesst mit einer Prüfung ab. Er ist vor oder spätestens zwei Monate nach der Anschaffung des Hundes bzw. nach dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.

Einheitliche praktische Ausbildung

Unabhängig von Grösse oder Rasse des Hundes müssen künftig alle Hundehaltenden einen praktischen Ausbildungskurs mit mindestens sechs Lektionen besuchen – statt wie bisher 14 bei bestimmten Rassen. Die Ausbildung beginnt ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Ziel ist eine solide Grunderziehung und sicheres Führen auch in herausfordernden Alltagssituationen. Wer die Lernziele nicht erreicht, muss zusätzliche Lektionen absolvieren.

Anforderungen an Hundetrainer

Künftig dürfen nur noch qualifizierte Fachpersonen Hundekurse anbieten. Voraussetzung ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung zur Erlangung einer Bewilligung des Veterinäramts. Damit wird ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Ausbildung gewährleistet.

Bild: Kynologischer Verein Bülach

Mehr Sicherheit und besseres Miteinander

Mit diesen Anpassungen verfolgt der Kanton Zürich das Ziel, die Hundeausbildung zu vereinheitlichen, sie praxisnah zu gestalten und gleichzeitig das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken. Besonders in einem dicht besiedelten Kanton wie Zürich ist ein respektvolles Miteinander zwischen Mensch und Tier zentral.

Die neuen Regelungen setzen bewusst auf Prävention statt auf Sanktion – und rücken damit sowohl die Verantwortung der Halterinnen und Halter als auch das Tierwohl in den Fokus.

pw