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Kanton Zürich
27.03.2025

Teilrevision des Richtplans 2022

Bild: www.zh.ch
Der Regierungsrat hat die Teilrevision 2022 des kantonalen Richtplans an den Kantonsrat übergeben. Anpassungen betreffen Verkehr, Siedlung und den Schutz von Fruchtfolgeflächen.

Die Teilrevision 2022 des kantonalen Richtplans beinhaltet Anpassungen in verschiedenen Kapiteln. So werden im Kapitel «Verkehr» die Standorte für den Güterumschlag festgelegt sowie im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» die Gebietsplanung zum Hochschulstandort Winterthur ergänzt. Im Kapitel «Landschaft» werden die Ziele und Massnahmen für den Erhalt von Fruchtfolgeflächen nachgeführt und präzisiert. Dabei werden hauptsächlich die Verfahrensschritte festgehalten, die bei einer Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen erforderlich sind.

Siedlung und Weiler

Im Kapitel «Siedlung» werden die Festlegungen zu Kleinsiedlungen revidiert. Neu wird das Kapitel 2.5 «Weiler» geschaffen, in dem die Weiler abschliessend festgelegt und die baulichen Möglichkeiten bestimmt werden. Zusätzlich wird im Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Weilerzone (Nichtbauzone) eingeführt. Für die grösseren aussenliegenden Ortsteile wird neu in der Richtplankarte kartografisches Siedlungsgebiet ausgeschieden.

Einwendungen ausgewertet

Für die Teilrevision des kantonalen Richtplans wurden 184 Einwendungen aus der Anhörung und öffentlichen Auflage ausgewertet. Das Mitwirkungsverfahren fand vom 1. Dezember 2023 bis zum 15. März 2024 statt. Ein Erläuterungsbericht gibt Auskunft über die Anpassungen an Richtplantext und Richtplankarte. Der Regierungsrat überweist die überarbeitete Richtplanvorlage nun zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat.

Kanton Zürich/ Zürich24