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Kanton Zürich
31.03.2025
31.03.2025 10:22 Uhr

Schafe in Gefahr: Kampf gegen Moderhinke

 Dank konsequenter Massnahmen und enger Zusammenarbeit mit den Schafhaltenden konnte die Ausbreitung der schmerzhaften Moderhinke-Krankheit eingedämmt werden.
Dank konsequenter Massnahmen und enger Zusammenarbeit mit den Schafhaltenden konnte die Ausbreitung der schmerzhaften Moderhinke-Krankheit eingedämmt werden. Bild: pixabay
Im Kanton Zürich zeigen die Massnahmen gegen Moderhinke erste Erfolge: Die Krankheitshäufigkeit wurde deutlich gesenkt.

Das Moderhinke-Bekämpfungsprogramm im Kanton Zürich hat einen vielversprechenden Start hingelegt. Nach den ersten sechs Monaten der Untersuchungsergebnisse zeigt sich, dass die Massnahmen, die gemeinsam mit Schafhaltenden, Tierärzten und Fachstellen umgesetzt wurden, deutliche Wirkung zeigen. Die Krankheitshäufigkeit konnte in der Region spürbar gesenkt werden, was nicht nur auf die frühzeitige Mobilisierung der Betroffenen, sondern auch auf die zielgerichtete Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt zurückzuführen ist.

Eine tückische Krankheit

Moderhinke ist eine bakterielle Klauenkrankheit, die vor allem Schafe betrifft. Sie verursacht starke Schmerzen und führt dazu, dass betroffene Tiere oftmals nur noch in der Knieposition fressen können. Unbehandelt kann die Krankheit zu massiven gesundheitlichen Problemen und sogar zum Tod der Tiere führen. Doch die Bekämpfung ist kein leichtes Unterfangen, denn Moderhinke ist hochansteckend.

Mit dem Start des nationalen Bekämpfungsprogramms im Oktober 2024 hat der Kanton Zürich eine Vorreiterrolle übernommen. Ziel des Programms ist es, Moderhinke bis 2030 weitgehend aus der Schweiz zu eliminieren. Bereits im Vorfeld des Programms wurden die Schafhaltenden und Tierärzte aktiv in die Präventionsmassnahmen eingebunden.

Erste Erfolge sichtbar

Die ersten Ergebnisse des Bekämpfungsprogramms, die am 31. März 2025 veröffentlicht wurden, sind vielversprechend: In Zürich konnten nur 11 Prozent der Schafhaltungen als betroffen identifiziert werden, dass sind deutlich weniger als die ursprünglich angenommenen 15 bis 40 Prozent, die landesweit erwartet wurden. Dieses Ergebnis zeigt, dass die frühen Massnahmen und die engagierte Zusammenarbeit aller Beteiligten bereits Früchte tragen.

Sicherstellung des Erfolgs 

Im Kampf gegen Moderhinke setzt das Veterinäramt auf konsequente und strikte Massnahmen. Wenn in einem Bestand das Moderhinke-Bakterium nachgewiesen wird, wird dieser umgehend gesperrt. Es dürfen keine Tiere zu- oder abgeführt werden – ausser zur direkten Schlachtung. Eine Sperre bleibt bestehen, bis das Bakterium nicht mehr nachweisbar ist. Auch wenn das eine starke Einschränkung für die betroffenen Betriebe bedeutet, ist es eine notwendige Massnahme, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Zürich/ Kanton Zürich