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Kanton Zürich
17.04.2025
17.04.2025 13:33 Uhr

Bauen an geschützten Gebäuden soll einfacher werden

Das Bauen an denkmalgeschützten Gebäuden im Kanton Zürich soll vereinfacht werden. Der Regierungsrat hat dazu eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben. (Symbolbild)
Das Bauen an denkmalgeschützten Gebäuden im Kanton Zürich soll vereinfacht werden. Der Regierungsrat hat dazu eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Der Zürcher Regierungsrat will das Bauen an denkmalgeschützten Gebäuden vereinfachen. Auch energetische Modernisierungen sollen so gefördert werden.

Kleinere bauliche Änderungen an denkmalgeschützten Gebäuden im Kanton Zürich sollen künftig ohne separaten Schutzentscheid möglich sein. Der Regierungsrat schlägt zu diesem Zweck eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der dazugehörigen Verordnung vor, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Vernehmlassung dazu wurde eröffnet.

Mehr Vergleichbarkeit

Die Vorlage soll auch die Unterscheidung zwischen regionaler und kantonaler Bedeutung von Schutzobjekten aufheben. Auch die kommunalen Inventare sollen künftig durch den Kanton erstellt werden. Dies soll zu einer besseren Vergleichbarkeit und mehr Rechtssicherheit führen.

Stärkere Rechte

Die Vorlage soll zudem die Rechte von Eigentümern stärken. Die Unterschutzstellung von Objekten soll künftig hauptsächlich durch verwaltungsrechtliche Verträge erfolgen. Zudem sollen Eigentümer aktiv über die Aufnahme in ein Inventar informiert werden.

Keystone-SDA/ Zürich24
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