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Kanton Zürich
25.04.2025
28.04.2025 08:11 Uhr

Polizist plündert Tatort

Der ehemalige Polizist soll am Tatort Bargeld entwendet haben.
Der ehemalige Polizist soll am Tatort Bargeld entwendet haben. Bild: zVg. Kantonsspital Aarau
Ein Tötungsdelikt in Knonau zieht Monate später einen Skandal bei der Kantonspolizei Zürich nach sich. Ein Ex-Polizist sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt.

Nach einem Tötungsdelikt in Knonau, bei dem ein 80-jähriger Mann im Juni 2024 seine Ehefrau erschoss und sich anschliessend selbst das Leben nahm, ist ein mittlerweile ehemaliger Polizist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten – wegen eines mutmasslichen Einbruchs am versiegelten Tatort.

Polizist plündert Tatort

Gemäss der Anklage der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich steht der 58-Jährige im Verdacht, sich im Anschluss an die Tat unbefugt Zugang zum versiegelten Haus verschafft zu haben. Laut einer Variante der Anklage soll er Bargeld in vierstelliger Höhe entwendet und im Polizeisystem falsche Angaben gemacht haben, um den Vorfall zu vertuschen. Die Vorwürfe: Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Siegelbruch und Urkundenfälschung im Amt.

Eine zweite Version des mutmasslichen Tathergangs bringt einen überraschenden Twist: Demnach könnten unbekannte Drittpersonen das Haus betreten und bei ihrer Flucht durch den Beschuldigten überrascht worden sein. Der Polizist soll sich daraufhin die fallengelassenen Wertgegenstände selbst angeeignet und ebenfalls einen falschen Eintrag im Polizei-Informationssystem (POLIS) vorgenommen haben. In diesem Fall lautet die Anklage auf Hehlerei, Begünstigung und erneut Urkundenfälschung im Amt.

Doppelte Anklage 

Die Staatsanwaltschaft hält beide Versionen für möglich und hat sie entsprechend parallel angeklagt. Das Bezirksgericht Affoltern muss nun klären, welche Variante sich auf Basis der Beweise belegen lässt, oder ob überhaupt eine Schuld nachgewiesen werden kann.

Bis zum Urteil gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Verfahren wird zur Chefsache

Mit der offiziellen Anklageerhebung liegt die Verantwortung nun beim Gericht. Die Staatsanwaltschaft gibt an, keine weiteren Fragen zum Fall zu beantworten. Auch zur Person des Beschuldigten, etwa zu seiner bisherigen Laufbahn oder seiner Stellung innerhalb der Polizei, wurden bislang keine Details veröffentlicht.

Zürich24/ Kantonspolizei Zürich
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