Der sogenannte Referenzzinssatz ist der Taktgeber für Mietzinsanpassungen in der Schweiz. Er spiegelt den durchschnittlichen Hypothekarzinssatz wider, den die Banken verlangen. Sinkt dieser, haben Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Reduktion ihrer Miete, ein seltener, aber umso willkommener Fall.
Automatische Mietzinssenkung
Die Stadt Zürich gibt diese Entlastung konsequent an ihre Mieter weiter. Ab 1. Juli 2025 zahlen die Bewohner von rund 10 000 städtischen Wohnungen weniger Miete. Alle Betroffenen werden in den kommenden Wochen persönlich informiert.
Wer seine Miete per Lastschriftverfahren bezahlt, muss sich um nichts kümmern. Der reduzierte Betrag wird automatisch abgebucht. Wer hingegen einen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte diesen rechtzeitig anpassen, um Rückstände zu vermeiden.
Wie stark fällt die Entlastung aus?
Je nach Wohnungsgrösse und Vertrag kann die Reduktion mehrere hundert Franken pro Jahr betragen.
Weitere Informationen zum Referenzzinssatz und zu den Mietverhältnissen der Stadt Zürich gibt es auf der Website der Stadt oder direkt bei der Vermietungsstelle.