Ein 15-jähriger Junge will seinen zweiten Vornamen streichen lassen. Es ist der Name seines Vaters, zu dem er keinen Kontakt mehr hat. Seine Mutter stellt beim Kanton Zürich ein Gesuch zur Änderung. Die Antwort: 600 Franken Gebühr, oder 300 bei Härtefallprüfung, wie es 20 Minuten berichtet.
Nur 75 Franken
Bei ihren Recherchen entdeckt die Mutter: Würde ihr Sohn gleichzeitig auch seinen Geschlechtseintrag ändern, würde das ganze Verfahren nur 75 Franken kosten. Ohne Gutachten, ohne Prüfung, eine einfache Erklärung genügt.
Warum diese Differenz?
Die kantonale Ombudsstelle bestätigt: Die tiefe Gebühr bei Geschlechtsänderungen sei politisch so gewollt, als Zeichen für einen unkomplizierten Zugang. Eine reine Namensänderung hingegen brauche umfassende Prüfungen, Gespräche und rechtliches Gehör. Aufwand: etwa vier Stunden, verrechnet mit 150 Franken pro Stunde.