Die Forderungen sind klar: Wer im Kanton Zürich bleiben will, soll innert eines Jahres eine Arbeit suchen, eine Schweizer Landessprache lernen und sich zur Gleichberechtigung sowie zur Gültigkeit staatlichen Rechts über religiösen Regeln bekennen. Auch die Einhaltung der Schulpflicht und straffreies Verhalten sind Bestandteil der geforderten Vereinbarung, wie es Keystone-SDA berichtet.
Rechte und Pflichten
Martin Huber, FDP-Kantonsrat und Initiant des Vorstosses, betont, dass es sich um Grundprinzipien handle, die auch für Schweizer Bürger selbstverständlich seien. Ein solcher Vertrag sei kein Misstrauensvotum, sondern ein Werkzeug, um Integration gezielt zu fördern. Bei Missachtung sollen Konsequenzen folgen: finanzielle Kürzungen oder in gravierenden Fällen sogar der Entzug des Aufenthaltsrechts im Kanton.
Dänemark als Vorbild
Als Modell dient Dänemark, wo Flüchtlinge und ihre Angehörigen bereits seit Jahren einen Integrationsvertrag mit ihrer Wohngemeinde abschliessen. Der dreijährige Vertrag verpflichtet zur Teilnahme an Dänischkursen sowie Integrationsprogrammen, während die Kommune im Gegenzug für Wohnraum und finanzielle Unterstützung sorgt.
Zürich bislang zögerlich
Obwohl das Schweizer Ausländergesetz bereits seit 2008 die Möglichkeit von Integrationsvereinbarungen vorsieht, ist deren Anwendung freiwillig. Der Kanton Zürich hat bisher auf deren Umsetzung verzichtet, laut Justizdirektion aus administrativen Gründen. Der Aufwand sei hoch, die Wirkung schwer zu messen.
Innerhalb von drei Monaten muss der Regierungsrat zur Motion Stellung nehmen. Danach entscheidet der Zürcher Kantonsrat, ob Zürich künftig neue Massstäbe bei der Integration setzen will.