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Stadt Zürich
19.05.2025
20.05.2025 08:05 Uhr

Autostopp wegen Velowoche

Die städtische Verkehrspolitik spiegelt sich in der Velo-Woche am kommenden Wochenende.
Die städtische Verkehrspolitik spiegelt sich in der Velo-Woche am kommenden Wochenende. Bild: (Bild: Cycle Week)
Das Velo auf der Überholspur. Der Autoverkehr steht still. Während der Cycle Week vom 22. bis am 25. Mai 2025 gibt es rund um die Europaallee erhebliche Verkehrseinschränkungen.

Die zwischen dem 22. und dem 25. Mai in Zürich stattfindende Cycle Week verspricht für Zweirad-Benutzer diverse Attraktionen. Doch in der Sackgasse steht der Autoverkehr.

Die Marketingbotschaft der Veranstalter tönt verlockend: «Direkt am Hauptbahnhof Zürich tauchen interessierte Zweirad-Fans an der Europaallee in die Welt des Zweirads ein: Hier werden Neuheiten aus der Branche gezeigt und getestet. Ausserdem finden Shows und Talks mit Expert:innen statt. Live Musik und Food-Stände laden zum Verweilen ein».

Drecksprung am Uetliberg

Am Fusse des Zürcher Hausbergs Uetliberg können Interessierte ausserdem eine vielfältige Sportinfrastruktur mit Pumptrack, Dirtjump-Anlage, BMX-Skatepark, Mountainbike-Trails, Kiesstrassen und Rennradrouten testen und dabei die eigenen Fahrradkünste verbessern. An diesem Wochenende lockt zudem der internationale ZüriDirt-Contest im Jumppark Sihlcity.

Für den Autoverkehr bedeutet dies an vielen Orten aber der Stillstand. Im Folgenden eine Übersicht.

Cycle Week Europaallee

Rund um die Cycle Week 2025 erlässt die Stadtpolizei Zürich folgende Verkehrsvorschriften:

Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder:

Dienstag, 20. Mai 2025, 6 Uhr, bis Montag, 26. Mai 2025, etwa 13 Uhr

Kasernenstrasse: zwischen Postbrücke und Gessnerbrücke
Lagerstrasse: zwischen Kasernenstrasse und Kanonengasse 

Eröffnung Stadttunnel

Anlässlich der Eröffnung des Stadttunnels erlässt die Stadtpolizei Zürich zusätzlich folgende Verkehrsvorschiften:

Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder:

Donnerstag, 22. Mai 2025, 13 Uhr bis etwa 24 Uhr

Konradstrasse: ab Radgasse bis Hafnerstrasse

Weitere Informationen

Die Zufahrt für Zubringende und Anwohner ist via Eisgasse, Freischützgasse und Reitergasse gestattet. Der Fahrzeugverkehr wird umgeleitet und geregelt. Falsch parkierte Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnung kann eine Bestrafung gemäss Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) zur Folge haben.  

Stadt Zürich/ Zürich24