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Kanton Zürich
20.05.2025
21.05.2025 07:52 Uhr

Schutzschild für Kinder

Ein Mädchen gibt Rückmeldung zu einem Verfahren, eine Massnahme, die im Rahmen des Projekts «Kindgerechte Zürcher Justiz» künftig systematisch eingeführt werden soll.
Ein Mädchen gibt Rückmeldung zu einem Verfahren, eine Massnahme, die im Rahmen des Projekts «Kindgerechte Zürcher Justiz» künftig systematisch eingeführt werden soll. Bild: KI
Kinder im Justizsystem brauchen Schutz und Mitbestimmung. Zürich will mit konkreten Massnahmen kindgerechter werden.

Kinder und Jugendliche geraten auf verschiedensten Wegen mit der Justiz in Kontakt. Doch wie erleben sie diese Verfahren? Fühlen sie sich ernst genommen, verstanden, beteiligt? Die Zürcher Direktion der Justiz und des Innern will genau das künftig besser sicherstellen.

Kinderfreundliche Justiz

Seit 2018 verfolgt die Direktion unter der Leitung von Regierungsrätin Jacqueline Fehr das Ziel, die Justiz kinderfreundlicher zu gestalten. Am Dienstag hat Fehr den neuen Bericht «Kindgerechte Zürcher Justiz» präsentiert, der nicht nur eine Bestandesaufnahme liefert, sondern auch konkrete nächste Schritte vorschlägt.

Verfahren verstehen

Erstens sollen Kinder künftig systematisch Rückmeldung geben können, wie sie ein Verfahren erlebt haben. Die Jugendstrafrechtspflege plant derzeit ein kindgerechtes Feedbacksystem und will es bald in einem Pilotversuch testen. Zweitens wird die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz jährlich überprüfen, wie es um die Kinderfreundlichkeit in fünf betroffenen Justizbereichen steht – darunter die Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafvollzug und die Opferhilfestelle.

Sprache und Tempo

Besonders weit ist laut Bericht die Jugendstrafrechtspflege. Deren Leiter Roland Zurkirchen betonte, wie wichtig eine verständliche, altersgerechte Sprache sei. Auch das Tempo sei entscheidend. Zudem brauche es Aus- und Weiterbildungen für alle, die mit Kindern arbeiten. 

Wirtschaftlicher Nutzen

Dass kindgerechte Verfahren nicht nur menschlich richtig, sondern auch ökonomisch sinnvoll sind, zeigt eine neue Studie zur Wirkung der Ombudsstelle Kinderrechte: Pro Fall könnten im Schnitt rund 170'000 Franken an Folgekosten verhindert werden – etwa, weil spätere psychische Belastungen oder eskalierende Familiensituationen ausbleiben.

Zürich24