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22.05.2025

Tarifstreit mit Limeco bleibt hängig

Die Preise für die Verbrennung der Siedlungsabfälle durch die KVA der interkommunalen Anstalt Limeco in Dietikon bleiben ein Thema. (Archivbild)
Die Preise für die Verbrennung der Siedlungsabfälle durch die KVA der interkommunalen Anstalt Limeco in Dietikon bleiben ein Thema. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Limeco ist mit ihrer Beschwerde gegen den Preisüberwacher vor dem Bundesgericht gescheitert. Der Streit um die Abfallverbrennungsgebühren bleibt damit ungelöst.

Der Preisüberwacher verfügte 2020, dass Limeco die Preise für die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab Januar 2021 von 150 auf 102 Franken pro Tonne senken müsse. Diese Anordnung war bis zum 31. Dezember 2013 befristet, wurde aufgrund des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens aber nie umgesetzt.

Erfolgreiche Beschwerde

Limeco legte gegen die Verfügung des Preisüberwachers erfolgreich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses wies die Sache zur neuen Berechnung unter korrekter Anwendung des Umweltschutzgesetzes an den Preisüberwacher zurück. Gegen diesen Entscheid gelangte die Limeco ans Bundesgericht, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

Nur ein Zwischenentscheid

Das höchste Schweizer Gericht ist auf die Beschwerde jedoch nicht eingetreten. Der Grund dafür ist, dass es sich beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um einen Zwischenentscheid handelt und die Bedingungen für eine Anfechtung desselben nicht erfüllt sind. Der Fall bleibt deshalb in der Zuständigkeit des Preisüberwachers.

Die Limeco betreibt unter anderem die KVA Dietikon. Trägergemeinden sind die Zürcher Gemeinden Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a.d.L., Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen. Neben den Trägergemeinden entsorgen weitere Gemeinden aus dem Kanton Zürich und Aargau ihren Abfall dort. (Urteil 2C_17/2024 vom 11.4.2025)

Keystone-SDA/ Zürich24