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Kanton Zürich
28.05.2025
28.05.2025 20:07 Uhr

Zürich muss Sanierung in Dietikon mittragen

247'000 Franken muss der Kanton Zürich mindestens für die Sanierung des Bahnübergangs in Dietikon bezahlen.
247'000 Franken muss der Kanton Zürich mindestens für die Sanierung des Bahnübergangs in Dietikon bezahlen. Bild: Archiv
Der Kanton Zürich muss sich mit mindestens 247'000 Franken an der Sanierung des Bahnübergangs Honeret in Dietikon beteiligen, so entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der Bahnübergang wurde 2019 mit einer Halbschrankenanlage für Fahrzeuge und Fussgänger gesichert. Zuvor regelten Ampeln den Verkehr und mit Andreaskreuzen wurde auf den Übergang hingewiesen. Wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen musste die Gesellschaft Aargau Verkehr (AVA) als Betreiberin der Bremgarten-Dietikon-Bahn (S17) den Übergang mit Schranken sichern.

Bestellerin müsse aufkommen

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass der Kanton Zürich im Rahmen des Projektes eine Umrüstung der Verkehrsanlage auf LED-Signale verlangt habe. Aus bahntechnischer Sicht wäre das nicht notwendig gewesen, so dass die Bestellerin mit 247'000 Franken dafür aufkommen müsse.

Baldige Umgestaltung

Wie der verbleibende Restbetrag von 708'000 Franken zwischen Gesellschaft und Kanton verteilt wird, ist noch offen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache in diesem Punkt an das Bundesamt für Verkehr zurückgewiesen. Dieses muss prüfen, welchen Vorteil der Kanton Zürich als Eigentümer der dortigen Bremgartner- und Bernstrasse von der Sanierung des Bahnüberganges hat und dies monetär beziffern.

Doppelspur in der Pipeline

Während unklar ist, wer wie viel von den Sanierungskosten tragen muss, ist bereits ein Umbauprojekt für die entsprechende Strecke in der Pipeline. Geplant ist eine Doppelspur, die in den Strassenverkehr integriert wird. Das Vorhaben soll von 2026 bis 2028 realisiert werden. (Urteil A-4862/2023 vom 8.5.2025)

Keystone-SDA