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Kanton Zürich
13.06.2025
15.06.2025 06:47 Uhr

Ex-Gemeinderat vor Obergericht

Ein ehemaliger Gemeindepräsident steht derzeit vor dem Zürcher Obergericht.
Ein ehemaliger Gemeindepräsident steht derzeit vor dem Zürcher Obergericht. Bild: zVg
Ein Ex-Gemeindepräsident aus dem Zürcher Weinland steht vor dem Zürcher Obergericht: Er soll eine Klientin um Bargeld und Gold im Wert von über einer Million Franken erleichtert haben.

Der ehemalige FDP-Gemeindepräsident von Hettlingen muss sich seit Freitag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Bereits im März 2024 hatte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Diebstahls, Betrugs, Misswirtschaft und Urkundenfälschung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei folgenschwere Besuche in der Wohnung einer betagten Klientin in Zürich, die der heute 69-Jährige in seiner Rolle als Treuhänder betreute. Bei diesen Gelegenheiten verschwanden Bargeld und Edelmetalle im Wert von über einer Million Franken. 

Gold im Schuhschrank

Ein Teil des verschwundenen Vermögens wurde bei einer Hausdurchsuchung in seinem Weinkeller und im Schuhschrank gefunden. Selbst seiner Ehefrau hatte der Beschuldigte laut eigener Aussage davon nichts erzählt.

Seine Version der Geschichte klingt anders: Die mittlerweile verstorbene Frau, sie wählte den assistierten Suizid bei Exit, habe ihm das Geld und die Goldmünzen freiwillig geschenkt. Aus Dankbarkeit, nachdem er vermeintlich verlorene Münzen für sie gefunden hatte. 

Doch das Gericht schenkte dieser Darstellung keinen Glauben. Die Frau sei klar im Kopf gewesen, es gebe keine Anzeichen für eine geistige Beeinträchtigung. Ihre Aussagen seien glaubhaft, zumal der Treuhänder an genau den Tagen in der Wohnung war, an denen die Werte verschwanden.

Auch Covid-Kredit missbraucht

Der Prozess beschränkt sich nicht nur auf den mutmasslichen Diebstahl. Der ehemalige Gemeindepolitiker muss sich auch wegen Betrugs im Zusammenhang mit einem Covid-Kredit verantworten. Als Verwaltungsrat einer mittlerweile konkurs gegangenen Firma hatte er bewusst einen zu hohen Umsatz angegeben um mehr Staatsgelder zu erhalten.

Für diese Vergehen kassierte er eine zusätzliche Geldstrafe: 120 Tagessätze à 250 Franken, also 30'000 Franken.

Freispruch gefordert

Trotz der belastenden Indizien fordert die Verteidigung weiterhin einen Freispruch. Die Verstorbene sei paranoid gewesen, habe mehrfach andere Personen des Diebstahls bezichtigt. Der Verteidiger wirft der Anklage vor, auf eine einseitige Sichtweise zu setzen.

Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe – und betont den Vertrauensbruch, den der Angeklagte als Treuhänder begangen habe.

Urteil steht noch aus

Das Zürcher Obergericht muss nun beurteilen, ob es bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit der verstorbenen Seniorin bleibt – oder der Berufung des Ex-Gemeindepräsidenten stattgibt. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

Keystone-SDA/ Zürich24