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Kanton Zürich
16.06.2025

«Nachrücken auf Zeit» vors Volk

Das Zürcher Stimmvolk wird voraussichtlich über ein "Nachrücken auf Zeit" abstimmen. (Archivbild)
Das Zürcher Stimmvolk wird voraussichtlich über ein "Nachrücken auf Zeit" abstimmen. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Im Zürcher Kantonsrat sollen Parlamentarier bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft künftig vertreten werden können. Das Parlament stimmt zu. Nun entscheidet das Volk.

Geplant ist, dass ein Ratsmitglied seinen Sitz für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten einem Ersatzmitglied der gleichen Partei überlassen kann.

Vor die Redaktionskommission

Das "Nachrücken auf Zeit" geht nun an die Redaktionskommission und kommt in einigen Wochen für die Schlussabstimmung wieder in den Rat. Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, hat aber ohnehin das Volk das letzte Wort.

Parlamentarische Initiative 

Auslöser für die Änderung ist eine Parlamentarische Initiative von SP, Grünen, GLP und AL. Die Kantone Jura, Neuenburg, Genf, Wallis, Graubünden und Aargau kennen solche Stellvertreterregelungen in unterschiedlicher Form bereits.

Keystone-SDA