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Kanton Zürich
19.06.2025
19.06.2025 10:42 Uhr

Mörder auf Bumble – SVP will ID-Pflicht

Mit wenigen Klicks zum Date, auch verurteilte Täter können sich auf Datingplattformen frei bewegen.
Mit wenigen Klicks zum Date, auch verurteilte Täter können sich auf Datingplattformen frei bewegen. Bild: unsplash
Ein verurteilter Mörder datet unter falschem Namen auf Bumble. Die SVP und Junge SVP fordern nun eine ID-Pflicht auf Dating-Apps und eine Lockerung des Täterschutzes.

Unter dem Pseudonym Benjamin Schwarz soll B.V., der 2014 einen Kollegen brutal ermordete und später wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, Frauen über Bumble kontaktiert haben. Nur wenige Monate nach seiner vorzeitigen Entlassung nach sieben Jahren Haft zeigt sich der Mann mit Sonnenbrille und selbstsicherem Blick auf Datingprofilen, ohne jeglichen Hinweis auf seine kriminelle Vergangenheit.

Politischer Druck wächst

Die SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel und die Junge SVP Kanton Zürich sehen akuten Handlungsbedarf. Ihr Ziel ist die eindeutige Identitätsprüfung auf Datingplattformen.

Eine mögliche Lösung wäre die Verwendung der E-ID zur Verifikation. Das ist ein einmaliger Scan, ohne dass persönliche Daten dauerhaft gespeichert werden. So könnten auch Mindestalter zuverlässig überprüft und Fake-Profile verhindert werden.

Für die Präsidentin der Jungen SVP Zürich, Naemi Dimmeler, ist der Fall ein Symbol für eine verfehlte Politik. Ein verurteilter Mörder, der unter falscher Identität Frauen anlocken darf und dabei vom Staat geschützt wird, ist ein Hohn für alle Oper. Wer tötet und vergewaltigt, habe sein Recht auf Anonymität verloren.

Deshalb müsse laut Dimmeler auch der Datenschutz für verurteilte Gewaltverbrecher gelockert werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.

Streitpunkt Datenschutz

Die Forderungen der SVP stossen jedoch auch auf Kritik. Denn bislang schützt das Schweizer Recht die Privatsphäre auch von Straftätern stark, etwa durch die Regel, dass Namen und Fotos von verurteilten Sexual- und Gewaltverbrechern in der Regel nicht veröffentlicht werden dürfen.

Haftstrafe als Zündstoff

Neben der Nutzung von Datingapps sorgt auch die vorzeitige Freilassung des Täters für Kritik. Ursprünglich zu 12,5 Jahren Haft verurteilt, kam B.V. bereits nach sieben Jahren auf Bewährung frei. 

 

Zürich24