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Stadt Zürich
25.06.2025
26.06.2025 07:41 Uhr

80-Mio-Bonus für Stromkunden?

Die ewz-Gewinne sollen laut Stadtrat in Klimaschutz und Fernwärme fliessen  und nicht als Volksdividende an die Stromkunden.
Die ewz-Gewinne sollen laut Stadtrat in Klimaschutz und Fernwärme fliessen und nicht als Volksdividende an die Stromkunden. Bild: zVg
Ein Bonus für alle Stromkunden aus ewz-Gewinnen? Die Stadt Zürich hält nichts davon. Der Stadtrat lehnt die AL-Initiative ab und warnt vor Fehlanreizen und Investitionslücken.

Der Zürcher Stadtrat erklärt die Volksinitiative «ewz-Bonus für alle, 80 Millionen Franken Volksdividende» zwar für gültig, empfiehlt aber deren Ablehnung. Die von der Alternativen Liste (AL) lancierte Initiative will allen Grundversorgten im Jahr 2024 einen einmaligen Bonus von rund 340 Franken aus den Gewinnen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) auszahlen. Für den Stadtrat ist das der falsche Weg.

Netto-Null statt Bonus

Die Stadt hat anderes vor mit dem Geld. Rund 2,3 Milliarden Franken sollen in den nächsten Jahren in den Ausbau der Fernwärme und damit in den Klimaschutz fliessen. Diese Investitionen sollen durch ewz selbst getragen werden. Eine Ausschüttung in Form einer Volksdividende würde diese Pläne gefährden, so die Kritik des Stadtrats.

Günstiger Strom 

Zudem sei eine finanzielle Entlastung der Grundversorgten kaum nötig. Sie hätten in den letzten Jahren deutlich tiefere Preise bezahlt als Kunden im freien Strommarkt. Der Stadtrat warnt vor «Fehlanreizen»: Wer kaum noch für Strom bezahlt, könnte sorgloser konsumieren.

Umsetzung mit Fragezeichen

Auch organisatorisch hält der Stadtrat die Initiative für problematisch. 40 Prozent der Betroffenen würden den Rückzahlungsbetrag gar nicht erreichen. Zudem sei unklar, wie mit Kunden umzugehen ist, die 2024 zugezogen oder weggezogen sind. Auch rechtlich wirft die Initiative Fragen auf, etwa hinsichtlich Gleichbehandlung und Bundesvorgaben.

Gemeinderat entscheidet

Trotz dieser Bedenken erklärt der Stadtrat das Begehren nach dem Grundsatz «in dubio pro populo» (im Zweifel fürs Volk) für gültig. Die Ablehnung wird nun in einem Bericht zuhanden des Gemeinderats näher begründet.

Stadt Zürich/ Zürich24