Wer seine Steuern früh zahlt, spart dem Staat Zeit und bekommt dafür Geld. Doch ab dem kommenden Jahr gibt’s dafür etwas weniger. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat entschieden, den Vergütungszins für vorzeitig gezahlte Steuern von 1 auf 0.75 Prozent zu senken.
Ursache
Grund für die Korrektur ist das veränderte Zinsumfeld. Die allgemeine Zinslage sei wieder rückläufig, heisst es in der Mitteilung vom Donnerstag. Die Anpassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Frühzahler verlieren leicht
Wer also seine Steuern vor der üblichen Fälligkeit bezahlt, in der Regel vor dem 30. September, bekommt künftig weniger Zins gutgeschrieben. Dennoch bleibt der Satz deutlich höher als bei den meisten Sparkonten, betont die Regierung. Das frühzeitige Zahlen lohne sich also weiterhin.
Ausgleichszins sinkt
Parallel zum Vergütungszins senkt der Kanton auch den sogenannten Ausgleichszins auf 0.75 %. Dieser kommt dann zum Zug, wenn die definitive Steuerrechnung höher ausfällt als die provisorische, also etwa bei einer unerwarteten Steuernachzahlung.
Er gilt auch für den Zeitraum zwischen Fälligkeit und Zustellung der Schlussrechnung, was bedeutet auch wer nicht sofort alles zahlt, aber später mehr schuldet, zahlt künftig etwas weniger Zins.
Verzugszins bleibt gleich
Unverändert bleibt hingegen der Verzugszins – und das dürfte so manchem Steuerpflichtigen zu denken geben. Denn wer die definitive Rechnung nicht innert 30 Tagen nach Erhalt begleicht, zahlt weiter den höheren, nicht näher bezifferten Verzugszins. Der Kanton will damit klar signalisieren: Früh zahlen lohnt sich – zu spät kommen kostet.