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Kanton Zürich
09.07.2025

Rottweiler-Verbot vors Bundesgericht

ach mehreren Beissattacken verbot der Kanton Zürich Anfang 2025 die Haltung der Hunderasse.
ach mehreren Beissattacken verbot der Kanton Zürich Anfang 2025 die Haltung der Hunderasse. Bild: hond.ch
Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club zieht gegen das umstrittene Zürcher Rottweiler-Verbot vors Bundesgericht.

Das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich sorgt weiter für heftige Diskussionen und ist noch lange nicht in Stein gemeisselt. Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) hat Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts eingelegt. Nun muss das Bundesgericht entscheiden, ob das Verbot rechtens ist.

Knappes Urteil

Erst vor zwei Wochen hatte das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerden gegen das Anfang 2025 verhängte Verbot abgewiesen. Zwei von fünf Richterinnen und Richtern stimmten dagegen. Sie warfen dem Regierungsrat vor, sich von medialer Empörung leiten zu lassen statt von sachlichen Kriterien.

Auffallend sei, dass das Gericht die genaue Stimmenverteilung und sogar die Argumentation der Minderheit öffentlich gemacht habe, unüblich für ein solches Verfahren. 

Zwei Vorfälle

Ausgelöst wurde das Verbot durch zwei dramatische Ereignisse im Jahr 2024. In Adlikon entkam ein Rottweiler aus einer Wohnung und griff draussen spielende Kinder an. In Winterthur biss ein angeleinter Hund einem Kind in den Kopf. Beide Vorfälle sorgten schweizweit für Schlagzeilen.

Der Zürcher Regierungsrat reagierte mit einem konsequenten Schritt, nämlich Verbot der Haltung und Zucht von Rottweilern, verbunden mit einer Bewilligungspflicht für bereits gehaltene Tiere. Letztere mussten ihre Halter bis Ende Juni beantragen.

Was erlaubt das Gesetz?

Rechtlich stützt sich der Regierungsrat auf das kantonale Hundegesetz. Dieses erlaubt es, Rassen mit «erhöhtem Gefährdungspotenzial» ganz oder teilweise zu verbieten. Seit 2010 existiert im Kanton Zürich bereits eine Liste verbotener Rassen, darunter Pitbulls und American Staffordshire Terrier. Das Bundesgericht hatte diese Praxis bisher stets geschützt.

Letztes Wort aus Lausanne

Nun liegt die Entscheidung beim Bundesgericht in Lausanne. Dort wird es nicht nur um emotionale Fragen gehen, sondern um Grundsatzurteile: Wann ist ein Rasseverbot verhältnismässig? Und wo liegt die Grenze zwischen Sicherheit und Panikreaktion?

(Quelle: Keystone-SDA) 

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