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Kanton Zürich
17.07.2025
18.07.2025 06:25 Uhr

Wahlstreit vor Gericht

Ex-GLP-Politikerin Isabel Garcia steht wegen ihres Parteiwechsels zur FDP im Zentrum einer politischen Debatte. Nun sollen Beschwerden gegen kantonale Wahlen beim Zürcher Verwaltungsgericht möglich sein  (Archivbild)
Ex-GLP-Politikerin Isabel Garcia steht wegen ihres Parteiwechsels zur FDP im Zentrum einer politischen Debatte. Nun sollen Beschwerden gegen kantonale Wahlen beim Zürcher Verwaltungsgericht möglich sein (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Zürcher Verwaltungsgericht soll neu Beschwerden gegen die Resultate der Kantonsratswahlen behandeln.

Die Geschäftsleitung hat dem Kantonsrat eine Änderung vorgelegt. Grund dafür ist der Knatsch um Ex-GLP-Kantonsrätin Isabel Garcia, die kurz nach der Wahl zur FDP wechselte.

Bundesgericht bemängelt

Das Bundesgericht hatte im Mai 2024 bemängelt, dass es keine Zürcher Gerichtsinstanz für die Behandlung von Beschwerden gegen die kantonalen Wahlen gebe. Es schickte die Angelegenheit deshalb an das Verwaltungsgericht zurück. Dort ist der Fall noch pendent. Garcia bleibt vorerst Kantonsrätin.

Parteiwechsel kurz nach Wahlen

Die Stadtzürcherin hatte wenige Tage nach den Wahlen im Februar 2023 ihren Wechsel zur FDP bekanntgegeben. Mehrere Personen gelangten dann ans Bundesgericht, um den sogenannten Erwahrungsbeschluss, der das Resultat bestätigt, aufheben zu lassen.

Weitere Kritikpunkte

Neben diesem Fall kritisierte das Bundesgericht auch, dass Beschlüsse des Verkehrsrats nicht bei einem Zürcher Gericht angefochten werden können. Dabei ging es um Beschwerden der Städte Zürich und Winterthur zum Verbundfahrplan 2022-2023.

Auch das soll nach dem Willen der Geschäftsleitung des Kantonsrats neu am Verwaltungsgericht möglich sein. Der Kantonsrat entscheidet an einer der nächsten Sitzungen über die Änderungen.

Keystone-SDA