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Kanton Zürich
21.07.2025

Demenzpfad blockiert Wildtierweg

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Das Bundesgericht stoppt vorerst die Umgebungsarbeiten für das Haus der Demenz in Wollishofen. Das Verwaltungsgericht muss den geplanten Zaun neu beurteilen.

Der geplante Demenzpfad liegt nicht nur in einer Freihalte- und Erholungszone. Die vorgesehene Fläche ist gemäss regionalem Richtplan auch Teil eines Korridors, der die Vernetzung für grossräumige Wanderbewegungen von Wildtieren gewährleisten soll.

Passage schmaler als zuvor

Mit dem Projekt würde diese Passage zwischen dem Altersheim und der südlich gelegenen Strasse um etwa drei Viertel verschmälern. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Das Zürcher Verwaltungsgericht habe sich nicht mit diesem Punkt auseinandergesetzt.

Fachstelle einschalten

Das muss es nach der Gutheissung einer Beschwerde von zwei Personen durch das Bundesgericht nachholen. Gemäss höchstem Schweizer Gericht ist die Stellungnahme einer Fachstelle einzuholen.

Diese müsse sich insbesondere dazu äussern, welchen Wildtieren der regionale Vernetzungskorridor an der betreffenden Stelle nütze und ob die Wanderbewegungen durch den geplanten Demenzpfad beeinträchtigt würden. (Urteil 1C_636/2024 vom 27.5.2025)

Keystone-SDA