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12.12.2025
12.12.2025 07:05 Uhr

Umstrittene Asylabstimmung in Maur im März

Dieses Provisorium in Ebmatingen soll erweitert und zu einer fixen Installation «befördert» werden.
Dieses Provisorium in Ebmatingen soll erweitert und zu einer fixen Installation «befördert» werden. Bild: Thomas Renggli
Die Gemeinde Maur setzt die brisante Abstimmung über die Erweiterung der Asylunterkünfte in Ebmatingen und Aesch auf den 8. März 2026 an. Zuvor war das Geschäft vom Bezirksrat in Uster unterbunden worden.

Die Maurmer Bevölkerung wird am Sonntag, 8. März 2026, über eine wichtige Vorlage zur Unterbringung von Asylsuchenden entscheiden. Die Gemeinde legt den Stimmberechtigten einen Kredit zur Erweiterung der Asylunterkunft an der Tobelstrasse sowie zur Erweiterung der Unterkunft Lohwis vor. Gleichzeitig soll das bestehende Asylprovisorium Lohwis formell in eine definitive Unterkunft überführt werden.

Hohe Stimmbeteiligung zu erwarten

Für den 8. März ist mit einer hohen Stimmbeteiligung zu rechnen. Am gleichen Tag finden auch die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat statt. Ausserdem kommt die «SRG-Halbierungs-Initiative» vors Volk.

Broschüre folgt

Die Abstimmung erfolgt nach den Vorgaben des Gesetzes über die politischen Rechte. Informationen zur persönlichen Stimmabgabe, zur Stellvertretung und zur brieflichen Stimmabgabe sind auf dem Stimmrechtsausweis festgehalten. Den Unterlagen wird zudem eine Broschüre mit weiteren Details zur Vorlage beigelegt.

In ihrer Mitteilung schreibt die Gemeinde weiter: «Gegen die Anordnung der Abstimmung kann innert fünf Tagen seit Veröffentlichung schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten».

4,677 Millionen Franken

Die Abstimmung hat eine lange Vorgeschichte. Eigentlich hätte sie bereits am 28. September 2025 stattfinden sollen. Doch der Bezirksrat Uster hiess eine Stimmrechtsbeschwerde gut, welche die Verbindung der beiden Projekte in Ebmatingen und Aesch in einer Vorlage als unzulässig einstufte. Das Verwaltungsgericht hob diesen Entscheid wieder auf. Nun liegt es an den Maurmer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, ob sie die 4,677 Millionen Franken Ausgaben gutheissen wollen.

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