Fast 57 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung sagten Nein zur Zürcher Tempo-30-Politik. Dennoch zieht der Stadtrat – wie von SP-Verkehrsministerin Simone Brander bereits vor dem Abstimmungssonntag angekündigt – vor Bundesgericht. Kritiker sprechen von mangelndem Respekt gegenüber dem Volkswillen.
Dünne Argumentation
Der Stadtrat spricht von einem «Entzug bestehender Rechte» und einer Verletzung der Autonomie. Dabei verschweigt er, dass nur Zürich und Winterthur überhaupt das Privileg hatten, auf kantonalen Hauptstrassen eigene Tempolimiten festzulegen – ein Sonderrecht, das der Kanton rechtmässig wieder zurücknimmt.
Bundesrecht auf Seite der Initiative
Auch der Hinweis auf Lärmschutz greift kaum: Der Bund will Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen ohnehin nur noch ausnahmsweise zulassen. Die kantonale Mobilitätsinitiative ist damit bundesrechtskonform.
Streit mit Symbolcharakter
Die Klage zeigt erneut, wie weit sich der rot-grüne Stadtrat vom Kanton entfernt hat. Einige Bürger fordern inzwischen gar einen «Zexit» – als satirische Konsequenz einer Stadtregierung, die sich ungern mit unliebsamen Volksentscheiden abfindet.