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Stadt Zürich
12.12.2025
13.12.2025 05:52 Uhr

Stadtrat wegen Tempo 30 vor Bundesgericht

Zeigt sich als schlechte Verliererin: Verkehrsministerin Simone Brander.
Zeigt sich als schlechte Verliererin: Verkehrsministerin Simone Brander. Bild: Simone Brander (SP). Bild zvg
Trotz deutlicher Niederlage an der Urne legt der Stadtrat Beschwerde gegen die kantonale Mobilitätsinitiative ein. Die Begründungen wirken dünn – und werfen Fragen auf.

Fast 57 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung sagten Nein zur Zürcher Tempo-30-Politik. Dennoch zieht der Stadtrat – wie von SP-Verkehrsministerin Simone Brander bereits vor dem Abstimmungssonntag angekündigt – vor Bundesgericht. Kritiker sprechen von mangelndem Respekt gegenüber dem Volkswillen.

Dünne Argumentation

Der Stadtrat spricht von einem «Entzug bestehender Rechte» und einer Verletzung der Autonomie. Dabei verschweigt er, dass nur Zürich und Winterthur überhaupt das Privileg hatten, auf kantonalen Hauptstrassen eigene Tempolimiten festzulegen – ein Sonderrecht, das der Kanton rechtmässig wieder zurücknimmt.

Bundesrecht auf Seite der Initiative

Auch der Hinweis auf Lärmschutz greift kaum: Der Bund will Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen ohnehin nur noch ausnahmsweise zulassen. Die kantonale Mobilitätsinitiative ist damit bundesrechtskonform.

Streit mit Symbolcharakter

Die Klage zeigt erneut, wie weit sich der rot-grüne Stadtrat vom Kanton entfernt hat. Einige Bürger fordern inzwischen gar einen «Zexit» – als satirische Konsequenz einer Stadtregierung, die sich ungern mit unliebsamen Volksentscheiden abfindet.

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