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Stadt Zürich
12.01.2026

Obergericht spricht Polizisten frei

Ein Stadtpolizist stand am Montag wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung vor dem Zürcher Obergericht. (Archivbild)
Ein Stadtpolizist stand am Montag wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung vor dem Zürcher Obergericht. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen Polizisten vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Den Richtern tat der Privatkläger leid.

«Wir haben wenig Verständnis für ihren früheren Anwalt», sagte der Richter nach einem sehr kurzen Prozess bei der Urteilseröffnung zum Kläger. Dieser habe ihn schlecht beraten, nun müsse das Gericht dem Kläger die Kosten des Verfahrens überwälzen. Darunter sind 7600 Franken Entschädigung für den Verteidiger des Polizisten.

Sechs Jahre langes Verfahren

Dieses Geld hätte er sicher besser ausgeben können, meinte der Richter. Neben dem Polizisten, der ein sechs Jahre langes Verfahren erdauern musste, sahen die Richter darum auch den Kläger als Opfer.

Der Prozess drehte sich nur um einen Namen in einem grösseren Verfahren wegen Menschenhandels. In einem Protokoll, das von einem übersetzten Telefongespräch angefertigt wurde, wurde zuerst der Name des Klägers genannt, statt der einer beteiligten Frau. Später wurde dies korrigiert. Zudem soll der Polizist bei einer Befragung den falschen Namen verwendet haben.

Niemand wurde geschädigt

Dem Kläger und seinem Anwalt sei stets die korrekte Version vorgelegt worden, sagte der Verteidiger. Lediglich der Anwalt eines anderen Verfahrensbeteiligten habe über das falsche Protokoll des Gesprächs verfügt und dieses wohl weitergegeben.

Grund für Anzeige

Der Kläger meinte hingegen, dass das falsche Protokoll nur durch Zufall ans Licht gekommen sei. «Er wollte mich in ein schlechtes Licht rücken», sagte er. Darum hätten er und sein Anwalt Anzeige eingereicht.

Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Polizist dem Kläger schaden wollte. Doch selbst wenn: In ein schlechtes Licht rücken sei noch keine Urkundenfälschung, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. "Es wurde niemand geschädigt, die Klage ist für uns nicht nachvollziehbar".

Keine Berufung des Staatsanwalts

Gegen den Kläger wurde im Verfahren wegen Menschenhandels ermittelt. Die Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert hatte, legte keine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ein.

Keystone-SDA
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