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Stadt Zürich
10.02.2022
24.06.2022 21:04 Uhr

Friedhof Sihlfeld: Beschwerde gegen abendliche Schliessung

Bild: (Bild: Lisa Maire)
Der Bezirksrat hat den Stadtrat angewiesen, den Friedhof Sihlfeld jeden Tag ab spätestens 20 Uhr zu schliessen. Der Stadtrat erachtet diese «einschneidende, dauerhafte Massnahme» als nicht angebracht, um aktuellen Problemen entgegenzuwirken. Er wird gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.

Der Stadtrat setze sich für eine pietätvolle Nutzung der Friedhöfe ein, schreibt er in seiner Medienmitteilung. Er wolle die Kernnutzung schützen und gleichzeitig eine dem Ort angemessene Erholungsnutzung gewährleisten. Am 20. Januar hatte der Bezirksrat beschlossen, dass der Friedhof Sihlfeld jeden Abend ab spätestens 20 Uhr geschlossen werden muss. Der Stadtrat erachtet eine solche Massnahme, «die das Recht zahlreicher Friedhofsbesucherinnen und -besuchern stark einschränken würde, als nicht zielführend und nicht angebracht, um vorhandenen Problemen entgegenzuwirken». Der Stadtrat will seine Position durch das Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Der Stadtrat bedauert es, wenn die Gefühle von Friedhofsbesucherinnen und -besuchern verletzt werden, wenn sich Personen aus ihrer Sicht respektlos und unangemessen verhalten. «Die Stadt Zürich hat deshalb seit dem Herbst 2020 verschiedene zielgerichtete Massnahmen ergriffen, um den Friedhof Sihlfeld als einen Ort der Einkehr und Trauer für Hinterbliebene zu schützen», heisst es in der Mitteilung weiter.

Zur Erinnerung: Der Friedhof Sihlfeld steht der Bevölkerung seit 2018 rund um die Uhr offen. Doch spätestens als sich Corona-bedingt der Nutzungsdruck erhöhte, entwickelte sich die grüne Friedhofsoase zu einer Art 24-Stunden-Eventzone. Grillieren, joggen, Velo fahren, dazu nächtliche Partys, Drogenhandel, anonyme Sextreffen, Vandalismus, Lärm, Littering. Die Klagen von Grabbesuchenden und Anwohnenden rissen nicht mehr ab. Die Stadt stellte zwar Mahntafeln auf, schloss nachts zwei Toiletten und einen der Friedhofszugänge. Geändert hat sich dadurch kaum etwas.

Nun schreibt der Stadtrat, eine Schliessung in der Nacht könne «nur dann – als temporäre Massnahme – angebracht sein, wenn diese Massnahmen nicht genug wirken und sich die Probleme in der Nacht stark häufen sollten». Der Bezirksrat (wir berichteten) hatte das anders gesehen: Ein Friedhof habe vorrangig als «würdevolle Ruhestätte für die Verstor­benen» sowie als Ort des Andenkens für Grabgänger zu dienen, schreibt er. Dies sei seine von der Rechtsprechung ­ge­schützte Hauptfunktion. Seine Nebenfunktion als Parkanlage erlaube keine Ausweitung auf Nutzungen, welche die «Friedhofswürde gefährden». (red.)

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