In den meisten Fällen handelt es sich um normale Angestelltenverhältnisse, ein kleiner Teil der Arbeitsbewilligungen betrifft Praktika zum Berufseinstieg, wie das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) am Mittwoch mitteilte.
Die grösste Zahl an Bewilligungen wurden für Gastronomie erteilt. Es folgen «Bildung und Unterricht» sowie «Landwirtschaft, Bau, Gartenbau und Unterhalt».
Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen
Jede Erwerbstätigkeit für Personen mit Schutzstatus S, der für Flüchtlinge aus der Ukraine gilt, ist bewilligungspflichtig. Auch für einen Stellenwechsel braucht es eine neue Arbeitsbewilligung. Die Schutzsuchenden sollen so vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen geschützt werden, heisst es in der Mitteilung.
Bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind zurzeit rund 250 ukrainische Geflüchtete auf Stellensuche gemeldet. Die Beratung erfolgt auf Deutsch oder Englisch.