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Kanton Zürich
20.12.2022

Zürcher Verwaltungsgericht pfeift Pädagogische Hochschule zurück

Der Lehrermangel ist mittlerweile auch Thema an den Gerichten. Das  Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Praxisteil der Ausbildung auch in einem anderen Kanton absolviert werden darf. (Symbolbild)
Der Lehrermangel ist mittlerweile auch Thema an den Gerichten. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Praxisteil der Ausbildung auch in einem anderen Kanton absolviert werden darf. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/DPA/JULIAN STRATENSCHULTE
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Pädagogische Hochschule Zürich zurückgepfiffen: Die PH wollte einer angehenden Lehrerin verbieten, ihren Praxisteil im Kanton Aargau zu machen. Doch das war gemäss Urteil nicht rechtens.

Die Studentin absolviert aktuell in Zürich die Quereinsteiger-Ausbildung zur Primarlehrerin. Als sie ankündigte, ihre praktische Ausbildung aber lieber in einem Aargauer statt in einem Zürcher Schulhaus zu absolvieren, verbot ihr dies die PH.

Die Studentin rekurrierte bis vor Verwaltungsgericht und erhielt nun Recht. Die Lehrtätigkeit im Aargau zu verbieten, sei unverhältnismässig, schreibt das Gericht in seinem kürzlich publizierten Urteil. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Die Studentin darf ihren Praxisteil somit im Aargau absolvieren und erhält von der PH zudem 1500 Franken für ihre Auslagen.

Keystone-SDA
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