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Stadt Zürich
24.10.2023
24.10.2023 09:47 Uhr

Faire Vergabe von Alterswohnungen

Die neu erstellte SAW-Siedlung Frieden im Kreis 11 besteht aus vier Häusern mit ingesamt 93 1,5- bis 3,5-Zimmer-Wohnungen.
Die neu erstellte SAW-Siedlung Frieden im Kreis 11 besteht aus vier Häusern mit ingesamt 93 1,5- bis 3,5-Zimmer-Wohnungen. Bild: SAW / Frédéric Meyer
Unter dem Leitgedanken der Fairness hat die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich das Vergabeverfahren für ihre Wohnungen überarbeitet. Nicht die oberste Position auf der Warteliste, sondern die Dringlichkeit soll ausschlaggebend sein.

Günstige Alterswohnungen, wer wüsste es nicht, sind in der Stadt Zürich rar. Deshalb ist es von Bedeutung, wie ein so wichtiger Player wie die Stiftung Alterswohnungen (SAW) mit ihren rund 2000 Wohnungen in 34 Siedlungen auf dem Markt agiert. Bisher tat sie das – und tut es für ein Jahr weiterhin – mithilfe einer Warteliste: Wenn eine Wohnung frei wird, bekommt die Person zuoberst einen Besichtigungstermin. Aber vielleicht fühlt diese sich gar nicht für einen Umzug bereit, während eine andere Person dringend auf eine neue Wohnung angewiesen wäre?

Die Wohnungen werden ausgeschrieben

Die SAW hat dieses Problem erkannt. Wie deren Direktorin, Andrea Martin-Fischer, in einer Medienmitteilung formuliert, gilt das Wartelistenprinzip nicht als «bedürfnisorientiert», und so kündigt die SAW ein neues Verfahren an, das in etwa einem Jahr in Kraft treten dürfte. Dann werden freie Wohnungen sowohl auf der Onlineplattform der SAW als auch im «Tagblatt der Stadt Zürich» ausgeschrieben. Die Bewerbungen werden nach einem ausgeklügelten System mit sechs Kriterien unterschiedlichen Gewichts bewertet.

Wohnungsverlust zählt am meisten

Das stärkste Priorisierungskriterium ist ein angekündigter Wohnungsverlust innerhalb der kommenden drei Monate, was sechs Punkte zählt; eine eingeschränkte Mobilität, die das Wohnen am aktuellen Ort unzumutbar macht, sowie eine finanzielle Notlage zählen je fünf. Und auch die Warteliste geht nicht vergessen: Wer zum Beispiel acht Jahre auf der Liste steht, erhält zwei Punkte. Und so gilt denn, wie es in der Mitteilung bündig heisst: «Je mehr dieser Kriterien bei einer Person zusammenkommen, desto grösser ihre Chance, zur Besichtigung eingeladen zu werden.»

(pd./toh.)
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