Der Bezirksrat ist zum Schluss gekommen, dass die städtische Verordnung zum Mindestlohn kompetenzgemäss erlassen wurde und nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst, wie der Bezirksrat am Montag mitteilte.
In der Verordnung ist ein Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde vorgesehen. In Winterthur haben die Stimmberechtigten ebenfalls der Einführung eines kommunalen Mindestlohns zugestimmt. Auch dagegen sind Beschwerden hängig.
Der Entscheid des Bezirksrats Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.