Ein Besuch am Freitagnachmittag bringt es an den Tag. Die ganze Fröhlichstrasse rund ums Konzertlokal «Lebewohlfabrik» im Zürcher Seefeld ist gesperrt, auch für Fussgängerinnen und Fussgänger. Der Durchgang zum See ist nicht möglich. Entsprechend sauer sind die Passanten.
Pfählungen der Häuser zu wenig beachtet?
Eine Anwohnerin sagt zu Zürich24, bei ihrem Haus habe es wie beim Konzertlokal tiefe Risse im Haus. Eine Mauer wurde eben behelfsmässig geflickt. Eine ältere Dame ist mit dem Hund unterwegs. Sie hat eine Eigentumswohnung in der Nähe. Bei ihr habe es grosse Risse im Keller. «Bei der Planung der Fernwärme mit Seewasser hat man wohl zu wenig daran gedacht, dass hier alle Häuser auf Pfählen stehen.» Grund sei eine künstliche Seeaufschüttung im 19. Jahrhundert gewesen, so die Dame. Ihr habe man von der Stadt gesagt, dass die Häuser die Erschütterungen der aktuellen Bauarbeiten aushalten müssten. Dass dies nicht immer klappt, zeigt das Beispiel mit der «Lebewohlfabrik».
Doch der Reihe nach: Am vergangenen Mittwoch um 13.30 Uhr bekam die «Lebewohlfabrik» eine E-Mail von der Bauleitung der Bauarbeiten vor ihrem Lokal. «Wegen unvorhergesehenen Umständen der Strassenarbeiten» müsse das geplante Konzert von heute Mittwochabend abgesagt werden, hiess es. Jessica Cadau nervte sich, musste sie doch die Musiker sehr kurzfristig abbestellen und die Konzertbesucherinnen und -besucher informieren. Vorerst wusste niemand Bescheid, was nun der Grund war.
Stadt bittet um Entschuldigung
Später am Abend lüftete Mediensprecherin Sabina Mächler vom Tiefbauamt der Stadt Zürich dann das Geheimnis: «Weil die Betriebssicherheit nicht garantiert werden kann, bat die Bauleitung am Mittag darum, die heutige Veranstaltung abzusagen. Man war schon seit längerer Zeit im Gespräch mit der Lebewohlfabrik, weil es Schäden und eine Senkung um 2 Millimeter gab. Möglich ist nun die längere Schliessung des Betriebs oder die sofortige Wiedereröffnung.» Das Ganze sei unschön, auch die kurzfristige Information tue dem Tiefbauamt leid. Finanziell werde das ein Fall für die Bauherrenhaftpflichtversicherung.