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Stadt Zürich
26.03.2025

Mordanklage im Langstrassenquartier

Bild: weltexpress.info
Im August 2023 wurde ein Barmann in einer Zürcher Bar getötet. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage wegen Mordes gegen einen 52-jährigen Mann, der die Tat bestreitet.

Im August 2023 ereignete sich im Zürcher Langstrassenquartier ein grausames Tötungsdelikt, das nun rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Mitte März 2025 Anklage wegen Mordes gegen einen 52-jährigen ungarischen Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer 2023 einen Barmann in einer Bar in Zürich brutal ermordet zu haben.

Schockierendes Verbrechen 

Am 30. August 2023 wurde die Polizei zu einem dramatischen Vorfall in eine Bar im Langstrassenquartier gerufen. Ein Mann war nach einem Gewaltdelikt in der Bar bewusstlos und schwer verletzt aufgefunden worden. Trotz sofortiger medizinischer Hilfe konnte der 44-jährige Barmann nicht gerettet werden und verstarb noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen.

Gemeinsame Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft I für Schwere Gewaltkriminalität führten zur raschen Identifikation des Täters. Im November 2023 wurde der Mann schliesslich verhaftet, nachdem die Ermittler aufgrund umfangreicher Spurensicherungen und Zeugenaussagen den 52-jährigen ungarischen Staatsbürger als Verdächtigen ausmachen konnten.

Der Tathergang

Der Täter soll das Opfer in der Bar unvermittelt angegriffen haben. Laut der Anklage hat er zunächst mit Reizstoff auf den Barmann gesprüht, was das Opfer in eine schmerzhafte und hilflose Position versetzte. Im Anschluss stach der Beschuldigte mehrfach mit einer Stichwaffe auf den wehrlosen Mann ein. Diese grausame Tat führte zu schweren Verletzungen, die letztlich den Tod des Opfers zur Folge hatten.

Anklage 

Nach Abschluss der Ermittlungen und der Auswertung aller Beweismittel erhob die Staatsanwaltschaft I am 17. März 2025 die Anklage gegen den 52-jährigen Beschuldigten. Dieser ist bisher nicht geständig und bestreitet, die Tat begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer Landesverweisung, falls er verurteilt wird.

Mit der Anklageerhebung ist das Verfahren nun offiziell in die Hände des Bezirksgerichts Zürich übergegangen, das über den weiteren Verlauf des Prozesses entscheiden wird.

Staatsanwaltschaft Kanton Zürich/ Zürich24