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Kanton Zürich
01.04.2025
01.04.2025 18:49 Uhr

Abgabefrist für Steuern verlängert

Bild: www.zollikon.ch
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 wurde bis zum 30. April 2025 verlängert. Grund sind technische Störungen bei den Online-Services des Kantons Zürich.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat entschieden, die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025 zu verlängern. Ursprünglich wäre die Abgabe bis Ende März fällig gewesen. Der Grund für diese Entscheidung sind technische Probleme, die die Verfügbarkeit der Online-Steuererklärung in den vergangenen Wochenenden beeinträchtigt haben.

Technische Störungen

Die Online-Dienste des Kantons Zürich waren an mehreren Wochenenden im März von Störungen betroffen. Insbesondere am 15./16. und am 22./23. März kam es zu einer eingeschränkten oder gar nicht vorhandenen Verfügbarkeit der Online-Steuererklärung. Manche Nutzer erlebten eine starke Verlangsamung des Systems, was dazu führte, dass einige ihre Eingaben abbrachen.

Verglichen mit den Vorjahreswerten wurden an diesen Wochenenden deutlich weniger Steuererklärungen eingereicht. Die Befürchtung besteht, dass sich der Rückstand bis zum Monatsende weiter aufbaut und das System in der Schlussphase nochmals stark belastet wird.

Massnahmen und Risiken

Um die Störung zu beheben, wurden verschiedene technische Anpassungen vorgenommen. Normalerweise unterziehen Experten solche Systemänderungen intensiven Tests, die mehrere Wochen dauern. Aufgrund der knappen Zeit war dies jedoch nicht möglich.

Zudem ist bekannt, dass viele Steuerpflichtige ihre Erklärung traditionell am letzten Märzwochenende einreichen. Da durch die bisherigen Probleme bereits weniger Dokumente als gewöhnlich abgegeben wurden, könnte dies zu einer zusätzlichen Belastung führen. Trotz der getroffenen Maßnahmen kann eine erneute Beeinträchtigung des Systems nicht ausgeschlossen werden.

Fristverlängerung

Um zu verhindern, dass Steuerpflichtige durch mögliche weitere Störungen gezwungen sind, individuelle Fristverlängerungen zu beantragen, wurde die generelle Verlängerung bis zum 30. April 2025 beschlossen. Diese Regelung gilt für alle Einreichungsarten: Steuerpflichtige können ihre Erklärung sowohl online als auch mit der Offline-Software oder in Papierform abgeben. Ein separater Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich.

Digitale Einreichung

Seit der Einführung der Online-Steuererklärung im Jahr 2021 hat sich diese als beliebteste Methode etabliert. Im vergangenen Jahr nutzten rund eine halbe Million Steuerzahler diese digitale Lösung.

Die Finanzdirektion bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten und weist darauf hin, dass alle relevanten Informationen, einschließlich aktueller Störungsmeldungen, auf der Webseite der Online-Steuererklärung ZHprivateTax bereitgestellt werden.

Goldkueste24