Zürich könnte bald einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion machen. Menschen mit umfassender Beistandschaft sollen künftig an Wahlen und Abstimmungen im Kanton Zürich teilnehmen dürfen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung der Kantonsverfassung, um dieses bisher ausgeschlossene Stimm- und Wahlrecht zu ermöglichen. Damit setzt Zürich eine zentrale Forderung der UNO-Behindertenrechtskonvention um.
Von der Stadt zum Kanton
Aktuell sind etwa 400 Personen im Kanton Zürich von kommunalen und kantonalen Wahlen ausgeschlossen, weil sie unter umfassender Beistandschaft stehen. Eine Behördeninitiative der Stadt Zürich wollte diesen Ausschluss beenden und Gemeinden ermöglichen, das Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen grundsätzlich, lehnt aber einen Flickenteppich an verschiedenen kommunalen Regelungen ab. Stattdessen präsentiert er dem Kantonsrat einen ausformulierten Gegenvorschlag für eine einheitliche kantonale Lösung.
Politische Teilhabe für alle
Der Vorschlag des Regierungsrats geht über die Initiative der Stadt Zürich hinaus: Nicht nur Gemeinden, sondern auch der Kanton soll den Stimmrechtsausschluss von Menschen mit umfassender Beistandschaft aufheben. Damit soll ihnen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht auf allen politischen Ebenen zustehen.
Zusätzlich sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit Kanton und Gemeinden die UNO-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen können. So sollen Massnahmen getroffen werden, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte politische Teilhabe zu ermöglichen.