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Kanton Zürich
11.06.2025

Winterthur: Angriff auf Nachbarn

Mit einem Sturmgewehr feuerte ein knapp 35-jähriger Schweizer auf die Wohnungstür seines Nachbarn. Dieser habe ihn immer wieder mit lauter Musik genervt. (Symbolbild)
Mit einem Sturmgewehr feuerte ein knapp 35-jähriger Schweizer auf die Wohnungstür seines Nachbarn. Dieser habe ihn immer wieder mit lauter Musik genervt. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Ein Schweizer wollte einem lärmenden Nachbarn mit seiner Dienstwaffe einen Denkzettel verpassen. Nun steht der 35-Jährige vor dem Bezirksgericht Winterthur.

Er habe gewusst, dass der Nachbar von unten nicht in seiner Wohnung gewesen sei, sagte der Beschuldigte bei der Befragung. "Sonst wäre ja schon wieder Musik gelaufen." Er habe auch extra vorher geklingelt und geklopft, um sicherzugehen.

Mit Dienstwaffe geschossen

Dann habe er seine Dienstwaffe geholt und geschossen. "Ich wollte seine Wohnung verwüsten", gab der Beschuldigte mit ruhiger Stimme zu. Ein Teil der Patronen landete in der Wohnung, einige gingen durch die Türe, die Küche und hinten in die Fensterscheibe. Auch der Türrahmen des Wohnzimmers wurde beschädigt.

Fünf Jahre Freiheitsstrafe

An dem Tag sei er ausgebrannt gewesen, wütend. Nachher sei es besser gewesen, sagte der Temporärarbeiter. Die Staatsanwaltschaft beantragt wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung und Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Dazu solle der Mann eine ambulante Therapie machen. Diese hält der Beschuldigte für unnötig. Er habe schon Therapie gemacht. Sein Anwalt fordert, ein Gutachten einzuholen. Dieses soll zeigen, ob bei seinem Mandanten eine schwere psychische Störung vorliegt. Das Bezirksgericht Winterthur dürfte das Urteil noch heute eröffnen.

Keystone-SDA